EU-weite Untersuchung: Jeder dritte Online-Händler trickst beim Black Friday

Eine EU-weite Untersuchung entlarvt systematische Verstöße im Online-Handel: Viele „Sonderrabatte“ sind frei erfunden oder durch irreführende Praktiken erkauft.

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(Bild: non c / Shutterstock.com)

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Wer am Black Friday oder Cyber Monday im November auf Schnäppchenjagd ging, wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit hinters Licht geführt. Eine Untersuchung des europäischen Verbraucherschutz-Netzwerks CPC hat ergeben, dass der Online-Handel es mit der Wahrheit bei Preisnachlässen oft nicht genau nimmt. Zwischen November und Dezember 2025 nahmen Behörden aus 23 EU-Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen 314 Online-Shops und Apps unter die Lupe. Das Ergebnis dieser konzertierten Aktion („Sweep)“ ist ernüchternd: Nahezu alle untersuchten Händler werben massiv mit Preisnachlässen, doch bei mindestens 30 Prozent hielten sich die Unternehmen nicht an gesetzliche Vorgaben.

Besonders im Fokus stand die Einhaltung der Preisangabenrichtlinie. Sie schreibt vor, dass bei jeder Preisermäßigung der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage als Referenzwert angegeben werden muss. Damit soll verhindert werden, dass Preise kurz vor einer Rabattaktion künstlich angehoben werden. Die Realität sieht anders aus: Lediglich in knapp 40 Prozent der geprüften Fälle war die Referenzangabe korrekt. Oft entpuppte sich der angebliche reguläre Preis als Fiktion: Die Rabattaktionen wurden so lange ausgedehnt, dass der höhere Preis kaum jemals tatsächlich verlangt wurde.

Die Verbraucherschutzbehörden stießen auch auf fragwürdige Methoden zur Manipulation der Kaufentscheidung. Gut jeder dritte Händler versuchte, Kunden ungefragt zusätzliche Artikel in den virtuellen Einkaufskorb zu legen – oft ohne klar erkennbare Zustimmung. Auch Preisvergleiche dienen häufig eher der Verschleierung als der Transparenz: Sechs von zehn Händlern blieben eine Erklärung schuldig, worauf sich ein herangezogener Vergleichspreis überhaupt bezog.

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Besonders aggressiv agierten Unternehmen, die auf künstlichen Zeitdruck setzten. Fast jeder fünfte Shop nutzte Methoden wie fingierte Bestandsverknappungen oder ablaufende Zeitmesser. Mehr als die Hälfte dieser Fälle stufte das Netzwerk als irreführend ein. Ebenfalls verbreitet ist das „Tröpfchen-Preissystem“, bei dem Gebühren für Versand oder Service erst ganz am Ende des Bezahlvorgangs hinzugefügt werden, um den Einstiegspreis niedriger erscheinen zu lassen.

In Deutschland koordinierte die Ermittlungen zunächst das Umweltbundesamt, bevor die Zuständigkeit zum Jahreswechsel auf das Bundesamt für Justiz (BfJ) überging. Die Präsidentin der Behörde, Veronika Keller-Engels, hob hervor, dass die zunehmende Digitalisierung einen wehrhaften Verbraucherschutz erfordere. Die betroffenen Unternehmen aus dem EU-Ausland wurden bereits den jeweiligen nationalen Behörden gemeldet. Diese müssen nun sicherstellen, dass die Rechtsverstöße abgestellt werden.

Obwohl es sich nicht um eine repräsentative Branchenstudie handelt, zeigen die Ergebnisse ein systemisches Problem auf. Die enge Zusammenarbeit zwischen der EU-Kommission und nationalen Behörden soll den Druck auf schwarze Schafe erhöhen. Kunden sollten künftig noch stärker bedenken: Ein rotes Preisschild im Netz entspricht selten der ganzen Wahrheit.

(mho)