OLG Bamberg: TikTok schummelt bei DSA-Pflichten

TikTok versucht, sich um Pflichten aus dem Gesetz ĂĽber digitale Dienste (DSA) herumzuwinden. Technisch wie juristisch.

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Verwirrende Verkehrszeichen

Da soll sich einer auskennen...

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Tiktok muss seine Webseite für Nutzer in Deutschland umprogrammieren, urteilt das Oberlandesgericht Bamberg (OLG). Die aktuelle Gestaltung verstößt mehrfach gegen die als DSA (Digital Services Act, auch Gesetz über digitale Dienste) bekannte EU-Verordnung. Tiktok muss es Nutzern leicht machen, die Nutzung personenbezogener Daten für die Auswahl der vorgesetzten Videos auszuschalten.

AuĂźerdem muss die Meldung rechtswidriger Inhalte benutzerfreundlich gestaltet werden. Beides ist laut dem von der Verbraucherzentrale Bayern erstrittenen Urteil ( 3 UKl 5/25 e) nicht gegeben, obwohl der DSA das in Artikel 38 respektive 16 vorschreibt.

Da der Fall grundsätzliche Bedeutung hat, es zu den relevanten Rechtsfragen aber noch keine Rechtsprechung gibt, hat das OLG in seinem erstinstanzlichen Endurteil vom 18. März die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Tiktok wird das wohl in Anspruch nehmen und hat seine Webseite bisher nicht verbessert. TikToks Anregung, bestimmte Rechtsfragen zuerst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, hat das Gericht nicht aufgegriffen.

Im Prozess hat TikTok zunächst versucht, der Verbraucherzentrale die Berechtigung zur Klageführung abzustreiten. Der DSA diene der Wettbewerbsregulierung und nicht dem Verbraucherschutz; zudem sei ausschließlich die Europäische Kommission zur Durchsetzung befugt, und diese habe an der Webseite nichts ausgesetzt. Und überhaupt würden auch Nicht-Verbraucher die Webseite aufrufen.

Diese Argumente griffen beim OLG Bamberg nicht. Einerseits seien die für die Klage relevanten Passagen des DSA eindeutig verbraucherschützend, andererseits gebe das deutsche Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) der Verbraucherzentrale ausdrücklich das Recht, wegen Verstößen gegen solche DSA-Passagen vor Gericht zu ziehen. Die Regelung des DSA, wonach die EU-Kommission für die Durchsetzung zuständig sei, diene der Abgrenzung gegenüber anderen Verwaltungsbehörden, schließe aber Gerichtsverfahren nach dem UKlaG nicht aus.

Nutzer haben gemäß Artikel 38 DSA das Recht, TikTok zu verbieten, seinem Algorithmus ein Profil aus personenbezogenen Daten zu füttern. Diese Option hat TikTok allerdings ausnehmend gut versteckt. Nutzer müssen mit der rechten Maustaste auf ein Video oder ein beworbenes Produktbild klicken, und dann im Kontextmenü „Feed verwalten" auswählen.

Nur durch Klicken mit der rechten Maustaste auf ein Video oder ein angezeigtes Produkt kommt man zu diesem Menü – wenn der Browser mitspielt. Unter „Feeds verwalten“ kann man sich dann verbitten, dass der Algorithmus ein personenbezogenes Profil heranzieht.

(Bild: Tiktok (Screenshot))

Dieser Weg ist alles andere als naheliegend. Beim Versuch der Redaktion ist das Kontextmenü auch nur in einem von drei Webbrowsern aufgetaucht; die anderen beiden Browser zeigten ihr eigenes Kontextmenü. Und über jene TikTok-Menüs, die über die bekannten drei Punkte aufgerufen werden können, ist die Datenschutz-Option nicht zu finden. Damit sei die De-Personalisierungsfunktion auf Tiktoks Webseite zwar unmittelbar, aber nicht leicht zugänglich, was die Vorgaben des DSA verletzt.

Videos by heise

Die Meldung rechtswidriger Inhalte gemäß DSA ist sehr wohl über das Drei-Punkte-Menü im rechten oberen Eck des jeweiligen Videos erreichbar – allerdings gut versteckt. Zunächst muss „Melden“ ausgewählt werden, was eine Reihe von Auswahlmöglichkeiten beschert. Darunter „Hass und Belästigung“, „Betrug und Schwindel“ oder „Fälschungen und geistiges Eigentum“, was ja durchaus rechtswidrige Tatbestände sind.

Doch wer meint, damit eine Meldung gemäß Artikel 16 DSA erstattet zu haben, irrt. TikTok betrachtet dies lediglich als Hinweis auf einen Verstoß gegen die eigenen Richtlinien und setzt nicht die im DSA vorgesehenen Maßnahmen. Nutzer können keine Begründung hinzufügen und auch keine Kontaktdaten beifügen. Damit entfallen nicht nur die Empfangsbestätigung und Information über die Entscheidung über die Meldung, sondern TikTok wähnt sich auch haftungsfrei. Nur bei Meldungen nach Artikel 16 DSA gilt TikTok formalrechtlich als in Kenntnis gesetzt und muss gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Wer hier klickt, klickt vielleicht falsch. Die rechtsverbindliche Meldung nach dem Digital Services Act geht nur über die hier nicht sichtbare Option „Widerrechtlichen Inhalt melden“. Sie wird erst durch Scrollen nach unten sichtbar. Das ist unannehmlich, sagt das Gericht.

(Bild: TikTok/Daniel AJ Sokolov (bearbeiteter Screenshot))

Nur wer in dem Menü unter den Seitenumbruch hinunterscrollt und "Widerrechtlichen Inhalt melden" auswählt, kann nähere Informationen und seine Kontaktdaten hinzufügen. Das erschließt sich aber erst, nachdem man das ausgewählt hat. „Faktisch hängt es daher häufig vom Zufall ab, welche Schaltfläche der Nutzer betätigt und demnach auch, ob er ein den Anforderungen des Art 16 DSA genügendes Meldeverfahren in die Wege leitet“, begründet der OLG sein Unterlassungsurteil. „Die Auffindung dieses Meldeverfahrens wird dem Nutzer daher durch die Ausgestaltung in einer Weise erschwert, dass sie entgegen der Vorgabe der Benutzerfreundlichkeit mit Unannehmlichkeiten verbunden ist.“

(ds)