Insolvenz bei Cleverbuy: Betrugsvorwürfe und Strafanzeigen

Bei der Ankaufsplattform Cleverbuy wurde aufgrund von Zahlungsproblemen Insolvenz angemeldet und der Geschäftsbetrieb eingestellt. Der Chef steht vor Gericht.

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Hand tippt auf Notebook-Tastatur

(Bild: BongkarnGraphic / Shutterstock.com)

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Wer die Webseite von Cleverbuy besucht, bekommt eine „Wichtige Kundeninformation“ zu Gesicht, der Rest der Seite ist nicht aufrufbar. Sie besagt: „Die Cleverbuy GmbH hat aus Rechtsgründen mit sofortiger Wirkung ihre gesamte Geschäftstätigkeit eingestellt. Dies bedeutet insbesondere, dass ab sofort keine Ware mehr angekauft oder verkauft wird.“ Cleverbuy bittet seine Kundinnen und Kunden, keine Geräte mehr zuzusenden. „Die Annahme von Einsendungen wird ab heute abgelehnt“.

Wie es weiter heißt, wurde aufgrund von Zahlungsproblemen der Cleverbuy GmbH ein Insolvenzantrag gestellt. Man sei darum bemüht, „in Zusammenarbeit mit dem noch zu benennenden Insolvenzverwalter sachgerechte Lösungen zu finden, damit die Forderungen unserer Gläubiger weitestgehend befriedigt werden können“.

Die Ankaufsplattform Cleverbuy hat derzeit geschlossen.

(Bild: Cleverbuy)

Zur Rettung des Unternehmens stand man mit der DIS-CONNECT GmbH in Verhandlungen, um „die Marke Cleverbuy und wesentliche Teile des Geschäftes auf solider finanzieller Grundlage zu übernehmen“. Jedoch sind die Verhandlungen bislang gescheitert, heißt es.

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Laut der Rheinischen Post hat vor der Insolvenzanmeldung ein Prozess gegen den Chef und eine leitende Mitarbeiterin des Ankaufportals Cleverbuy vor dem Amtsgericht Krefeld begonnen. Neben mehr als 1000 Anzeigen von Privatkunden sollen Strafanzeigen unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs vorliegen; auch Apple und Samsung sollen Anzeigen gestellt haben. Der Cleverbuy-Chef wurde dem Bericht zufolge wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft genommen.

Der nächste Termin des Gerichtsverfahrens ist am 6. Mai. In dem Prozess geht es um 115 Fälle seit Dezember 2022, bei denen vereinbarte Kaufpreise nicht ausgezahlt worden seien. Der dadurch entstandene Schaden belaufe sich auf 73.635,70 Euro, so ein anderer Bericht, diesmal von der Westdeutschen Zeitung.

Wie die Westdeutsche Zeitung schon vergangene Woche berichtete, wirft die Staatsanwaltschaft dem Unternehmen „gewerbsmäßigen Betrug sowie strafbare Kennzeichenverletzung vor“. Darüber hinaus habe es „Hunderte Kundenbeschwerden über das Geschäftsgebaren von Cleverbuy gegeben, da versprochene Zahlungen für Elektronikankäufe nicht geleistet worden waren“.

Ärger mit Cleverbuy haben Kundinnen und Kunden laut der Verbraucherzentrale schon seit Jahren: So warnte im November 2024 der Verbraucherzentrale Bundesverband vor der Handelsplattform Cleverbuy, da sie sich oft mehrere Monate Zeit lasse, bis Nutzerinnen und Nutzer ihr Geld ausgezahlt bekämen. Die nahezu identische Warnung sprach die Verbraucherzentrale Brandenburg dann etwa ein Jahr später, im Dezember 2025 aus.

(afl)