E-Auto-Prämie: Endgültig verabschiedet, auch Bundesrat hat zugestimmt
Nachdem es nun auch den Bundesrat passiert hat, ist das Förderprogramm für E-Autos nun amtlich. Die Prämie gilt rückwirkend für Zulassungen seit Jahresanfang.
Opel Mokka Electric
(Bild: Florian Pillau / heise Medien)
- dpa
Das neue Förderprogramm für Elektroautos kann wie geplant rückwirkend für Zulassungen seit Jahresanfang genutzt werden. Dem hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat in Berlin zugestimmt. Vorgesehen ist, dass die staatliche Förderung von Privatkunden beim Kauf von batterieelektrische Autos, Plug-in-Hybriden und Elektroautos mit Range Extender beantragt werden kann.
Je nach Fahrzeugart und persönlichen Umständen liegt die Förderung zwischen 500 und 6000 Euro. Allerdings gibt es Einkommensobergrenzen, bis zu denen sie ausgezahlt wird. Diese liegen bei 80.000 Euro Haushaltseinkommen im Jahr, mit zwei Kindern bei 90.000 Euro.
Förderung ab 3000 Euro
Die Basisförderung beträgt für batterieelektrische Autos 3000 Euro. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4000 Euro, für Haushalte mit einem Maximal-Einkommen von 45.000 Euro sind 5000 Euro vorgesehen. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt um höchstens 1000 Euro.
Videos by heise
Die Regelung für den Zeitpunkt 1. Januar, ab dem die Förderung frühestens in Anspruch genommen werden kann, war angehängt an das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Abschluss von Kreditverträgen. Der Bundesrat stimmte also nicht getrennt über die E-Auto-Förderung ab. Den inhaltlichen Details der neuen Kaufprämie mussten Bundestag und Bundesrat nicht zustimmen.
(fpi)