Wirtschaftsminister will Rechte der Kunden von Telekommunikationsunternehmen stärken [Update]

Rainer Brüderle will die anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes dafür nutzen, Verbraucherrechte zu stärken. Das stößt auf Kritik aus der Branche.

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Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle will die anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dafür nutzen, Verbraucherrechte zu stärken. Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf für das Gesetz greife fast alle Verbraucherbeschwerden der vergangenen Jahre auf und zwinge die Telekommunikationsbranche, sich künftig viel kundenfreundlicher zu verhalten, heißt es in dem Bericht. Wie die Wirtschaftswoche schreibt, stößt Brüderle dabei aber auf Widerstand der Kommunikationsunternehmen.

Warteschleifen bei Service-Hotlines sollen demnach künftig für alle Anrufer kostenfrei sein. Unterbrechungen beim Umzug oder Anbieterwechsel sollen nicht mehr geduldet werden. Die Umstellung dürfe künftig nicht länger als einen Tag dauern. Handykunden sollen ihre Mobilfunknummer jederzeit auf einen anderen Vertrag übertragen können, und zwar unabhängig von der Restlaufzeit ihres früheren Vertrages. Telefongesellschaften sollen ihren Kunden Verträge mit einer kürzeren Laufzeit von zwölf Monaten anbieten.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) protestierten laut Wirtschaftswoche in einem Brief an den Wirtschaftsminister, der Gesetzentwurf gehe an der Realität vorbei. Er "verkennt die Detailkomplexität und ist in rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht weder tragfähig noch umsetzbar", zitiert die Zeitung aus dem Schreiben. Die Telekomunternehmen lehnten vor allem die kostenlose Warteschleife ab. Die Verbände kritisierten auch, dass Brüderle Anbieter verpflichten will, eine Einrichtung vorzuhalten, mit der Kunden Informationen über preisgünstigere Tarife anfordern können.

[Update: Der VATM weist gegenüber heise online darauf hin, dass der zitierte Brief allein auf die Probleme der Verpflichtung zu kostenlosen Warteschleifen eingehe und sich auf keinen der anderen Punkte der TKG-Novelle beziehe. Der VATM begrüße in großen Teilen die TKG-Novelle auch bei den Vorschlägen zum Verbraucherschutz.]

Der erste Entwurf zur TKG-Novellierung wurde im September vorgelegt. Darin geht es auch um Änderungen zur Regulierung der Netzinfrastruktur. (anw)