Datenschützer: Suchmaschinen sollen auf personenbezogene Daten verzichten

Angesichts datenschutzbedenklicher Vorfälle bei Suchmaschinen-Anbietern in diesem Jahr fordert sie die Internationale Konferenz der Datenschützer in einer Entschließung zur Datenminimierung auf.

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Die Internationale Konferenz der Datenschützer fordert die Suchmaschinen-Anbieter auf, künftig keine personenbezogenen oder personenbeziehbare Daten wie zum Beispiel IP-Adressen nach dem Ende der Nutzung zu speichern. So solle verhindert werden, dass personenbezogene Daten der Nutzer dem Zugriff Dritter ausgesetzt sind, heißt es in einer heutigen Mitteilung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix. Auf seinen Vorschlag hin habe die 28. Konferenz der Datenschutzbeauftragten in London vorige Woche eine Entschließung (PDF-Datei) zum Datenschutz bei Suchmaschinen gefasst.

Als Beweggrund gibt Dix die Veröffentlichung von rund 20 Millionen Suchanfragen durch AOL in den USA im vergangen Sommer an. Die Forschungsabteilung des Providers hatte Suchanfragen von 658.000 AOL-Kunden in einem für jedermann zugänglichen Wiki zum Download bereitgestellt. Zwei Wochen nach Bekanntwerden des Vorfalls wurden Technologie-Chefin Maureen Govern und zwei weitere AOL-Mitarbeiter entlassen. Ende September gingen AOL-Nutzer vor Gericht.

Anbieter von Suchmaschinen, die nach Ansicht der Datenschützer der "Schlüssel zum Cyberspace" geworden sind, "haben die Möglichkeit, detaillierte Interessenprofile ihrer Nutzer aufzuzeichnen", heißt es in der Entschließung. Diese Informationen könnten möglicherweise auf einzelne Personen zurückgeführt werden. Deshalb seien sie nicht nur für die Suchmaschinen-Anbieter, sondern auch für Dritte nützlich. Das habe das Begehren des US-amerikanischen Justizministeriums nach Daten aus dem Google-Fundus im Frühjahr 2006 gezeigt. Als Empfehlungen geben die Datenschützer aus, Suchmaschinen-Anbieter sollten die grundlegenden Regeln des Datenschutzes respektieren. Sie sollten das Datenaufkommen minimieren und die Nutzer über die Verarbeitung von Daten aufklären. (anw)