Bundesregierung verabschiedet Reform des Telekommunikationsgesetzes

Das Bundeskabinett hat eine Novelle der Telekommunikationsregulierung beschlossen, mit dem unter anderem Warteschleifen bei Telefon-Hotlines kostenlos und Anbieterwechsel vereinfacht werden sollen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 130 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Entwurf (PDF-Datei) zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Damit soll unter anderem der Verbraucherschutz verbessert werden, beispielsweise sollen Warteschleifen bei Telefon-Hotlines kostenlos werden.

Im Gegensatz zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums ist nun eine Übergangszeit vorgesehen: Bis ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform nach Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat sollen nur die ersten beiden Warteminuten bei kostenpflichtigen Service-Nummern nichts kosten. Danach dürften bei allen Sonderrufnummern Warteschleifen nur noch eingesetzt werden, wenn entweder der Anruf einen Festpreis kostet oder der Angerufene die Anrufkosten für die Dauer der Verbindungszeit mit einem Service-Mitarbeiter trägt. Der Hotline-Nutzer muss mit Beginn der Warteschleife über deren voraussichtliche Dauer und die Preismodalitäten informiert werden. Bei einem Verstoß muss der Anrufer für das gesamte Gespräch nichts zahlen.

Mit der TKG-Reform sollen auch Verbraucherrechte bei einem Umzug und dem damit verbundenen Wechsel des Festnetzanschlusses gestärkt werden. Eine Umstellung soll – genauso wie jeder Providerwechsel – künftig innerhalb eines Arbeitstages erfolgen. Zudem sollen Mobilfunkkunden künftig ihre Rufnummer unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit jederzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen können.

Die Regierung will außerdem den Netzausbau beflügeln und bessere Bedingungen für Geldeinsätze in superschnelle Datenautobahnen schaffen. Dazu soll die Bundesnetzagentur anhand der Vorgaben aus dem EU-Telekommunikationspaket "Investitionsrisiken" beim Aufbau moderner Hochgeschwindigkeitsnetze beachten. Gerade der ländliche Raum soll so schnell wie möglich mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt werden. 2015, spätestens aber 2018 sollen Breitbandanschlüsse mit einer Bandbreite von 50 MBit/s flächendeckend verfügbar sein.

Zur Sicherung der Netzneutralität kann die Regulierungsbehörde Qualitätsanforderungen festlegen und mehr Transparenz für den Kunden schaffen. Hierzu gehören neben der Preistransparenz bei "Call-by-Call"-Gesprächen und mobilen Datendiensten auch genaue Angaben zur Mindestqualität vertraglich vereinbarter Leistungen.

Zur Gewährleistung der Privatsphäre im Telekommunikationsrecht soll eine zusätzliche Informationspflichten eingeführt werden. Anbieter ortsbezogener Dienste sollen dazu verpflichtet werden, den Nutzer bei jeder Ortung des Mobilfunkendgerätes durch eine Textmitteilung darüber zu informieren. Bei Verletzungen der Schutzbestimmungen zur Umsetzung von EU-Vorgaben wird eine Benachrichtigungspflicht der betroffenen Telekommunikationsunternehmen eingeführt. Datenpannen müssen zunächst den "zuständigen Behörden" gemeldet werden; falls die die Privatsphäre des Nutzers beeinträchtigt wurde, auch ihm.

Abwarten will die Regierung noch bei der Cookie-Regulierung. Mit ihnen sei zwar es zwar möglich,durch Verknüpfung von Informationen Profile zu bilden. Fragen der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation würden derzeit aber noch auf europäischer Ebene beraten.

Wirtschaftsminister Rainer Brüderle bezeichnete den Entwurf als "großen Gewinn für den Technologiestandort Deutschland". Er ermögliche einen "wettbewerbskonformen Ausbau hochleistungsfähiger Telekommunikationsnetze". Besonders freute sich der FDP-Politiker über die Stärkung der Bürgerrechte. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) kann mit dem Kompromiss ebenfalls gut leben: "Es ist uns gelungen, das Problem der kostenpflichtigen Warteschleifen zu lösen."

Der Hightech-Verband Bitkom begrüßte die geplante Neufassung prinzipiell, meldete im Detail aber Nachbesserungsbedarf an. Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer monierte, die Chancen für eine investitionsfreundliche Regulierung aus dem EU-Rahmen würden nicht voll genutzt. Seiner Ansicht nach sollten etwa Gas- und Stromversorger verpflichtet werden, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel bereitzustellen. Als problematisch sieht der Bitkom auch die Vorgabe an, kostenlose Warteschleifen nicht nur bei 0180- und 0900-Diensten zu gewährleisten, sondern bei allen Arten von Sonderrufnummern. Das bedeute eine "erhebliche technische und finanzielle Zusatzbelastung für die Telekommunikationsfirmen", obwohl diese letztlich nur die Netzverbindung für Hotlines herstellten. Bei den engen zeitlichen Vorgaben für einen Anbieterwechsel müsse "zwangsläufig mit erhöhten Fehlerquoten" gerechnet werden. (anw)