EU-Rat gibt grünes Licht für Einheitspatent

Der Wettbewerbsrat hat gegen die Stimmen von Spanien und Italien den Vorschlag der EU-Kommission angenommen, ein abgespecktes Gemeinschaftspatent auf dem Weg der "verstärkten Zusammenarbeit" zu schaffen. Spanien kündigte eine Klage dagegen an.

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Der EU-Rat hat am heutigen Donnerstag nach einer hitzigen Debatte den umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission angenommen, ein abgespecktes EU-Gemeinschaftspatent auf dem Weg der "verstärkten Zusammenarbeit" zu schaffen. Die Vertreter von 25 Mitgliedsstaaten votierten beim Treffen des Wettbewerbsrats in Brüssel für das Vorhaben (PDF-Datei), Italien und Spanien sprachen sich entschieden dagegen aus.

Die Pläne der EU-Kommission sehen vor, dass in Zukunft Patente in der EU nur noch in Englisch, Französisch oder Deutsch eingereicht werden müssen. Nach ihrer Erteilung durch das Europäische Patentamt sollen sie automatisch in allen EU-Ländern gelten. Über die Vorschläge der Kommission konnte sich der Ministerrat Ende vergangenen Jahres jedoch nicht einigen.

Das gewählte Verfahren des "Europas der zwei Geschwindigkeiten" erlaubt es einer Reihe von EU-Ländern, als "letztes Mittel" im Alleingang einen Rechtsrahmen voranzutreiben. Ein erster Vorschlag dazu könnte schon Ende März vorliegen. Die zunächst außen vor gebliebenen Staaten können sich einer entsprechenden Initiative im Nachhinein anschließen, sie aber nicht verhindern. Nach Ansicht der Abweichler aus dem Mittelmeerraum hat die Ratspräsidentschaft noch nicht alle Mittel zum Erzielen einer Einigung ausgeschöpft. Spanien kündigte während der Sitzung des Ministerrats bereits eine Klage gegen das jetzige Vorgehen beim EuGH an.

Zoltán Cséfalvay, Staatssekretär im ungarischen Wirtschaftsministerium, betonte als Sprecher der Ratsführung, dass die Verbesserung des Patentschutzes ein Ziel sei, "das wir alle teilen". Seit rund 30 Jahren verfolge der Rat die Schaffung eines Gemeinschaftspatent, das vor allem Vorteile für kleine und mittlere Unternehmen habe. Es sei daher "keine Option", den Status quo zu erhalten. Derzeit müssten Patentanmelder Millionen Euro für Übersetzungen ausgeben, während in den USA die Kosten für entsprechende gewerbliche Schutzrechte deutlich niedriger lägen. Es wäre besser, wenn dieses Geld in die Forschung investiert werden könne. Zudem erteile das Europäische Patentamt momentan nur "Bündelpatente" für einzelne EU-Länder, die nicht in der gesamten Gemeinschaft gültig seien. Der Ungar bedauerte, dass der Sprachenstreit nicht ausgeräumt werden konnte. Es zeichne sich aber bereits eine Innovationslücke im Vergleich mit den USA und Japan ab, gab er zu bedenken.

Für die Bundesregierung erklärte Justizstaatssekretär Max Stadler, dass es bei dem Vorstoß um die Innovationsfähigkeit der Union gehe. Die Zeit sei reif für eine Entscheidung, auch wenn eine einvernehmliche Lösung leider nicht zu erreichen gewesen sei. Der noch kaum erprobte Weg der verstärkten Zusammenarbeit sei zulässig, meinte der FDP-Politiker. Auch das EU-Parlament habe Mitte Februar seine Zustimmung in dieser Frage erteilt. Der Beschluss könne nicht länger aufgeschoben werden.

Stadler ging auch kurz auf das aktuelle Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein, wonach das zunächst geplante Übereinkommen zur Schaffung eines EU-Patentgerichts nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Dieses sei kein Hindernis, befand der Staatssekretär, da es nicht das derzeit vom Kommissionsvorschlag erfasste Erteilungsverfahren betreffe. Der Teil der Gerichtsbarkeit sei davon rechtlich zu trennen.

Eine Abgesandte der britischen Regierung war indes der Ansicht, dass die Frage eines einheitlichen Patentgerichts "einen entscheidenden Teil" des gesamten Plans bilde. Man werde daher die Position des EuGH genau analysieren und warte auf die nun fälligen konkreten Umsetzungsvorschläge der Kommission für das Einheitspatent. Letztlich stelle die Initiative aber "den einzigen Weg nach vorn" dar. Eine Vertreterin Schwedens bezeichnete das noch fehlende gemeinsame gewerbliche Schutzrecht für die Union als "größte Schwachstelle im Binnenmarkt". Der Beschluss stelle so einen "Meilenstein" dar.

Auch der spanische Delegierte bezog sich bei seiner Ablehnung in erster Linie auf den EuGH. Ihm erwiderte der luxemburgische Vertreter, dass es in Wirklichkeit nicht um die Rechtsprechung, sondern lediglich um die Sprache gehe, was Italien bestätigte: "Die Frage der Sprache ist äußerst wichtig." Die jetzigen Pläne seien ein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Sprache.

Bislang schlägt ein Patent, das in 13 EU-Ländern anerkannt ist, mit rund 18.000 Euro zu Buche. Zum Vergleich: In den USA liegen die Kosten bei weniger als 2000 Euro. Gegner einer Ausweitung des Systems zum Schutz immaterieller Güter warnen aber seit Langem, dass ein Gemeinschaftspatent und die damit verknüpfte einheitliche Patentgerichtsbarkeit in Europa eine Hintertür zur Legalisierung von Softwarepatenten öffnen könnte. (ck)