Die Tage von Allofmp3.com scheinen gezählt

Russland hat sich in einem Abkommen mit den USA verpflichtet, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um gegen Downloadangebote wie Allopfmp3.com vorgehen zu können.

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Das bilaterale Handelsabkommen, das die USA vorige Woche am Rande des Asien-Pazifik-Gipfels in Hanoi mit Russland geschlossen haben, beinhaltet unter anderem die Bekämpfung des illegalen Vertriebs von urheberrechtlich geschützten Werken via Internet. Ausdrücklich erwähnt wird in einer Mitteilung (PDF-Datei) der United States Trade Representative Susan Schwab das Musikangebot von Allofmp3.com. Russland hat sich verpflichtet, gegen dieses und andere Web-Angebote vorzugehen, das heißt Ermittlungen und Strafverfahren gegen Unternehmen zu ermöglichen, die illegal Copyright-geschützte Werke über das Internet vertreiben. Das russische Parlament soll bis zum 1. Juni 2007 die russischen Gesetze derart ergänzen, dass sie die Bestimmungen des WIPO-Abkommens von 1996 umsetzen. So solle gewährleistet werden, dass Verwertungsgesellschaften ausschließlich im Auftrag der Rechteinhaber tätig werden.

Das Abkommen, in dem es auch um die Senkung von Einfuhrzöllen auf Agrar- und Industrieprodukte aus den USA geht, dient dazu, Hindernisse für den Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation WTO aus dem Weg zu räumen. Der das Thema "geistiges Eigentum" betreffende Abschnitt schließt neben der "Internet-Piraterie" auch die Bekämpfung der illegalen Herstellung und den Vertrieb von optischen Datenträgern, den Schutz pharmazeutischer Testergebnisse, eine strengere Überwachung an den Grenzen ein sowie bilaterale Kooperation zum Beispiel bei der Fortbildung russischer Stellen über den Schutz geistigen Eigentums .

In den bisherigen Verhandlungen war Allofmp3.com bereits mehrfach zur Sprache gekommen. Die USA sehen es ganz oben auf der Liste der "berüchtigten Märkte". Im vorigen Jahr hatte die Moskauer Polizei bereits gegen Allofmp3.com ermittelt, doch der Anbieter schlüpfte durch eine Gesetzeslücke. Der Anbieter behauptet, Abgaben an die russische Verwertungsgellschaft ROMS abzuführen und beruft sich unter anderem auf die Copyright-Gesetze, die im United States Code festgelegt sind. Demnach sei der Import geschützter Werke in die USA auch ohne Erlaubnis der Rechteinhaber für private Zwecke zulässig, wenn jeweils nur ein Exemplar eingeführt werde. Nach dem nun geschlossenen Abkommen wird sich Allofmp3.com mit dieser Interpretation künftig wahrscheinlich nicht mehr durchsetzen.

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