EU-Kommission legt Konzept für Einheitspatent vor

Nachdem das EU-Parlament und Teile des EU-Rats prinzipiell grünes Licht für ein abgespecktes Gemeinschaftspatent gegeben haben, hat die Kommission jetzt Vorschläge zur Umsetzung und zur Sprachregelung vorgelegt.

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Nachdem das EU-Parlament und Teile des EU-Rats in den vergangenen Monaten prinzipiell grünes Licht für ein abgespecktes Gemeinschaftspatent gaben, hat die EU-Kommission jetzt Vorschläge zur Umsetzung und zur Sprachregelung vorgelegt. Außen vor bleibt dabei die besonders kontroverse Frage der Durchsetzbarkeit und Gerichtsbarkeit des geplanten "Einheitspatents". Hier hatte der Europäischen Gerichtshof jüngst ein Gutachten veröffentlicht, demzufolge das ursprünglich im Raum stehende Übereinkommen zur Schaffung eines EU-Patentgerichts nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Erster Teil des vorgestellten Pakets ist der Entwurf für eine Verordnung (PDF-Datei) über die "verstärkte Zusammenarbeit" für einen einheitlichen Patentschutz. Diese ist nötig, da sich Italien und Spanien vehement gegen das Gemeinschaftspatent ausgesprochen haben und so eine Einigung im EU-Rat verhinderten. Mehrere Mitgliedsstaaten unter Einschluss Deutschlands beschlossen daher, im Alleingang einen Rechtsrahmen gemäß des noch selten angewendeten Verfahrens des "Europas der zwei Geschwindigkeiten" zu schaffen. Diesem Kooperationsweg haben sich mittlerweile 25 EU-Länder angeschlossen. Die beiden außen vor gebliebenen Staaten können sich der Initiative theoretisch noch anschließen. Sie haben aber angekündigt, sie durch auf dem Rechtsweg torpedieren zu wollen.

Laut dem Papier der Kommission sollen Interessenten sowie Inhaber bereits in EU-Ländern gültiger Patente künftig einen einheitlichen gewerblichen Rechtsschutz für das Hoheitsgebiet von 25 Mitgliedsstaaten beim Europäischen Patentamt (EPA) beantragen können. Der Inhaber eines entsprechenden Schutzrechts soll unter anderem das Recht erhalten, Dritten die Benutzung der patentieren Erfindung ohne seine Zustimmung im Gebiet der teilnehmenden Mitgliedsstaaten zu verbieten. Ausgenommen sein sollen unter anderem Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken oder zu Versuchszwecken vorgenommen werden. Insgesamt sei ein Einheitspatent in den beteiligten EU-Ländern wie ein nationales Schutzrecht zu behandeln.

Daneben hat die Kommission einen Vorschlag für eine Ratsverordnung (PDF-Datei) vorgelegt, der Bestimmungen zu nötigen Übersetzungen macht. Patentanmeldungen sollen demnach in einer beliebigen Sprache eingereicht werden können. Dabei seien die gängigen Verfahren des EPA beizubehalten, das auch weiterhin Anträge in seinen Amtssprachen Englisch, Französisch oder Deutsch prüfe und erteile. Anmelder mit Sitz in der EU, die ihre Anträge in einer anderen Sprache als einer der drei offiziellen EPA-Sprachen einreichen, sollen einen Ausgleich für die Kosten der Übersetzung erhalten. Nach Erteilung des Patents müssten dessen Ansprüche in die beiden anderen Amtssprachen der Münchner Behörde übersetzt werden.

Für einen Übergangszeitraum von maximal 12 Jahren sieht der Entwurf im Einklang mit der Empfehlung einer Folgenabschätzung (PDF-Datei) eine Bestimmung vor, wonach Einheitspatente, die in Französisch oder Deutsch erteilt wurden, auch ins Englische übersetzt werden müssten. Die in Englisch erteilten Patente wären parallel ins Deutsche oder ins Französische zu übertragen. Die Vorschrift soll solange gelten, bis "qualitativ hochwertige maschinelle Übersetzungen zur Verfügung stehen", über die ein Verständnis der Patentinformationen gewährleistet werde. Die Kommission zeigt sich dabei zuversichtlich, dass die während der Zwischenregelung angefertigten zusätzlichen Verdolmetschungen die Übersetzungsfähigkeiten von Computern fördern würden.

Das bisherige Verfahren der Vergabe nationaler "Bündelpatente" durch das EPA ist nach Angaben Brüssels "mit hohen Übersetzungs- und Verwaltungskosten verbunden". Ein Patentschutz in allen 27 Mitgliedsstaaten schlage derzeit mit 32.000 Euro zu Buche, wovon allein 23.000 Euro auf die Sprachübertragungen entfielen. Im Vergleich dazu kostet ein US-Patent umgerechnet durchschnittlich 1850 Euro. Mit den neuen, noch von Rat und Parlament zu debattierenden Vorschlägen würden sich die Kosten für ein Einheitspatent in 25 Mitgliedstaaten laut Schätzungen der Kommission nach Ablauf des Übergangszeitraums, in dem die Aufwendungen immerhin bereits unter 2500 Euro lägen, auf nur noch 680 Euro belaufen. Gegner einer Ausweitung des Systems zum Schutz immaterieller Güter warnen aber, dass ein Gemeinschaftspatent und die damit früher oder später zwangsläufig verknüpfte Patentgerichtsbarkeit in Europa eine Hintertür zur Legalisierung von Softwarepatenten öffnen könne. (vbr)