Neuer Anlauf für ein Bundesmeldegesetz

Im Gegensatz zu früheren Vorstößen setzt der aktuelle Entwurf aus dem Innenministerium nicht mehr auf ein zentrales Bundesmelderegister. Für Werbung oder Adresshandel dürften Meldedaten nur noch mit Einwilligung der Betroffenen verwendet werden.

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Das Bundesinnenministerium macht einen neuen Vorstoß zur Vereinheitlichung des Meldewesens. Ein Entwurf für ein neues Bundesmeldegesetz, der heise online vorliegt und derzeit mit Verbänden und Behörden abgestimmt wird, verzichtet im Gegensatz zu früheren Anläufen auf ein zentrales Bundesmelderegister. Datenschützer und Oppositionspolitiker hatten das abgelehnt.

Stattdessen setzt der neue Entwurf darauf, Behörden online Zugang "zu bestehenden Meldedatenbeständen" zu geben. In 13 Bundesländern gibt es dem Papier zufolge schon Ansätze für den Online-Zugriff auf die Informationsbestände der kommunalen Meldestellen. In den übrigen Regionen müsse dafür vorerst direkt bei den Ämtern angesetzt werden.

Die Meldestellen sollen Auskünfte auch durch einen automatisierten verschlüsselten Abruf über das Internet ermöglichen. Bürger könnten dieser Form der Informationserteilung aber widersprechen. Für den Online-Abruf ist auch die Einrichtung spezieller Portale vorgesehen. Insgesamt geht das Innenressort von einer "erheblichen Optimierung der Verfahrensabläufe" aus.

Enger fassen will das Innenministerium den Kreis der Berechtigten, die eine einfache Melderegisterauskunft beantragen können. Vor- und Familiennamen, Doktorgrad sowie gegenwärtige Anschriften dürften so nur noch herausgegeben werden, wenn die eine "Auskunft begehrende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden". Ausnahme soll sein, dass der Betroffene in die Übermittlung für entsprechende Vorhaben eingewilligt hat.

Ausweiten möchte das Innenministerium weiterhin die Anzahl der vorzuhaltenden personenbezogenen Daten. So sollen neben Namen, Doktorgrad, Geburts- und gegebenenfalls Sterbetag, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion, Familienstand, Lebenspartner und minderjährigen Kindern auch Angaben zu eventuell erteilten Genehmigung zum Tragen von Waffen oder zum Durchführen von Sprengungen gespeichert werden.

Der Vermieter soll den Ein- oder Auszug einer meldepflichtigen Person in eine Wohnung bestätigen müssen. Diese Regelung ist in einzelnen Bundesländern gerade erst abgeschafft worden. Das Innenministerium hält die Auflage aber trotz einer erwarteten Belastung der Wirtschaft in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro pro Jahr "zur wirksameren Bekämpfung von Scheinanmeldungen" für unerlässlich. Darüber hinaus will es Wohnungseigentümer beziehungsweise Vermieter dazu verpflichten, Auskunft über die bei ihm wohnenden Personen zu erteilen.

Insgesamt ist laut dem Entwurf mit einer Bürokratiekostenentlastung für die Wirtschaft von rund 117 Millionen Euro jährlich zu rechnen. Die Einsparungen seien hauptsächlich der Abschaffung der besonderen Meldepflicht in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen zu verdanken sein. Auch für das Hotelgewerbe werde eine Erleichterung vorgesehen. (vbr)