Bundesrat will schärfer gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen

Die Länderkammer hat sich dafür ausgesprochen, dass Werbeanrufe nur noch bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig sein sollen. Für abgeschlossene Verträge fordert sie ebenfalls eine schriftliche Bestätigung.

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Der Bundesrat will Belästigungen durch Anrufe zu Marketingzwecken stoppen. Die Ministerpräsidenten der Länder wollen daher einen Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen in den Bundestag einbringen, wonach Werbeanrufe nur noch bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig sein sollen. Bisher reicht eine mündliche, schwer zu dokumentierende Einwilligung aus. Am Telefon abgeschlossene Verträge müssten von den Kunden innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt werden. Damit soll erschwert werden, jemandem den Kauf von Waren oder Dienstleistungen unterzuschieben. Außerdem soll sich die Beweissituation zugunsten der Verbraucher verbessern.

Die Ministerpräsidenten haben auf Empfehlung von Fachausschüssen zusätzlich einige Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf beschlossen. So soll etwa auch die unerwünschte Werbung aus Anrufmaschinen mit Ordnungsstrafe bedroht werden, um noch wirksamer gegen unseriöses Telefonmarketing abzuschrecken. Die Bundesnetzagentur habe über 40.000 Beschwerden über derartige Aktionen registriert. Die bestehenden Sanktionen reichten folglich nicht aus. Parallel soll die Höchstgrenze für Bußgeld gegen Unternehmen, die sich nicht an die gesetzlichen Regeln halten, von derzeit 50.000 auf 250.000 Euro angehoben werden.

Werbeanrufe gegen den Willen der Verbraucher sind bereits verboten. Auch können am Telefon geschlossene Verträge widerrufen werden. Basis dafür ist das im August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Nach Ansicht der Bundesratsmehrheit habe sich gezeigt, dass die Betroffenen häufig unzureichend über ihre Rechte aufgeklärt werden und unseriöse Firmen sich nicht an die Vorgaben halten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte vorab die sogenannte Bestätigungslösung erneut eingefordert. Die vzbv geht davon aus, dass damit "der Telefonterror abnehmen wird", da er sich wirtschaftlich nicht mehr lohne. Die Bundesregierung sah im vorigen Jahr noch keinen Nachbesserungsbedarf. (anw)