Taiwan: Sieben Tage Rückgaberecht für iOS-Apps

Als Reaktion auf eine Regierungsanordnung gewährt Apple seinen taiwanesischen Kunden ab sofort eine siebentägiges Rückgaberecht für Apps und E-Books. Konkurrent Google geht einen anderen Weg und entfernte Bezahl-Apps aus seinem lokalen Android Market.

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Von
  • Johannes Haupt

Apple räumt seinen Kunden in Taiwan ein siebentägiges Rückgaberecht für alle Käufe in seinen App Stores ein. Das Unternehmen aktualisierte seine Geschäftsbedingungen für Kunden aus Taiwan entsprechend. Falls taiwanesische Anwender ihre Bestellung innerhalb von sieben Tagen stornieren und bestätigen, dass sie sämtliche Kopien des gekauften Produktes gelöscht haben, erhalten sie den Rechnungsbetrag auf ihr iTunes-Konto zurückerstattet. Das Rückgaberecht gilt für die App Stores für Mac und iOS sowie für den iBookstore.

Es handelt sich um das erste Mal, dass Apple seinen Kunden ein formalisiertes Rückgaberecht für Apps einräumt. Bislang erstattete das Unternehmen allenfalls in Einzelfällen das Entgelt für gekaufte Apps zurück. Die Rückgabeklausel ist die Reaktion auf eine Regierungsanordnung. Die Verwaltung der taiwanesischen Hauptstadt Taipeh forderte Apple und Google bereits Anfang Juni dazu auf, innerhalb von 15 Tagen ihre Rückgabebestimmungen für Apps dem nationalen Recht anzupassen.

Im Falle von Verstößen müssten die Unternehmen mit Bußgeldern in Höhe von jeweils bis zu 1,5 Millionen taiwanesischen Dollar (36.000 Euro) rechnen. Während Apple seine Rückgabekonditionen daraufhin nun anpasste, entfernte Google Ende Juni sämtliche kostenpflichtigen Apps aus seinem taiwanesischen Android Market. Kurz zuvor bekam das Unternehmen eine Strafe in Höhe von 1 Million taiwanesischen Dollar (24.400 Euro) verhängt.

Google bot bis dahin ein 15-minütiges Rückgaberecht für Kauf-Apps, diese Regelung gilt weltweit. Bis Oktober 2010 gewährte das Unternehmen noch ein 24-stündiges Rückgaberecht, die Verkürzung wurde mit organisatorischen Gründen gerechtfertigt. In Deutschland gibt es zwar ein gesetzliches 14-tägiges Rückgaberecht (§355 BGB). Ausgeschlossen davon sind bei Fernabsatzverträgen jedoch "Waren (...), die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind" (§312d BGB). (jh)