Sammelklage gegen Nintendo wegen defekter Controller-Armbänder

Verbraucheranwälte haben bei einem Gericht im US-Bundesstaat Washington Klage eingereicht, um von Nintendo Ersatz für angeblich defekte Handgelenkschlaufen für den Wii-Controller zu erzwingen.

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Die auf Sammelklagen für Verbraucher spezialisierte US-amerikanische Rechtsanwaltskanzlei Green Welling LLP hat gegen die US-Niederlassung des japanischen Unternehmens Nintendo wegen angeblich defekter Handgelenkschlaufen der Wii-Controller geklagt. Besitzer der Spielkonsole Wii hätten berichtet, obwohl sie den Controller wie von Nintendo beschrieben an ihrem Handgelenk befestigt hätten, habe er ihre Hand verlassen, da das Armband gerissen sei. Das schreibt die Kanzlei in einer Mitteilung. Sie fordert vor dem Bezirksgericht im Western District of Washington, dass Nintendo seine "unlauteren Geschäftspraktiken beende", für die entstandenen Schäden an den Controllern aufkomme und sie durch ordnungsgemäß funktionierende Geräte ersetze.

Kurz nach dem Marktstart der Wii-Konsole hatten bereits Nutzer berichtet, dass ihnen der Controller beim Spielen aus der Hand geflogen sei. Er besitzt einen Beschleunigungssensor, der Bewegungen in alle Richtungen und Drehungen um alle Achsen registriert. So lassen sich Videospiele mit natürlichen Bewegungen steuern. Anscheinend hat das aber bei einigen Nutzern zu einem derartigen Bewegungsdrang geführt, dass sogar Fernseher und Fensterscheiben zu Bruch gingen. Die bis Anfang Dezember ausgelieferten Sicherheitsbänder scheinen dabei in einigen Fällen den Anforderungen nicht gewachsen zu sein, daher hat Nintendo in den USA bereits eine Austauschaktion für die Armbänder gestartet.

Auf der deutschsprachigen Nintendo-Website heißt es, das Unternehmen rufe keine Wii-Handgelenkschlaufen zurück. Es träten keine Probleme auf, "solange die Wii-Remote vernünftig und genau nach den Anweisungen genutzt wird, die von Nintendo bereitgestellt wurden. Alle Teile der Handgelenkschlaufe haben erfolgreich Produkttests und Qualitätskontrolle durchlaufen". Allerdings gibt es auch in Deutschland ein Umtauschprogramm für die Armbänder. (anw)