Apple vs. Samsung: Der Streit geht in die nächste Runde

Das Landgericht Düsseldorf hat das Galaxy Tab wegen zu großer Ähnlichkeit mit Apples Design gestoppt. Samsung will die Entscheidung "umgehend" anfechten – doch für einen erfolgreichen Markstart ist es schon zu spät.

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Samsung wehrt sich gegen das Verkaufsverbot für sein Galaxy Tab 10.1. Man werde das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts "aktiv und umgehend" anfechten, erklärte das Unternehmen. Die Entscheidung schränke die Wahlmöglichkeit der deutschen Verbraucher erheblich ein und behindere den Fortschritt in der Branche. Vor dem Landgericht hatte sich am heutigen Freitag Apple mit seinem Antrag durchgesetzt, den Verkauf des Samsung-Tablets in Deutschland zu verbieten.

Die Kammer befand, dass das Galaxy Tab ein von Apple registriertes Geschmacksmuster für Tablets verletzt – dem Apple-Design also zu stark ähnelt. Produkte von Wettbewerbern wie Asus oder Toshiba zeigten klar, dass es auch andere Gestaltungsmöglichkeiten gebe, erklärte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann. Die schriftliche Begründung des Urteils will das Gericht in der kommenden Woche veröffentlichen.

Die Entscheidung bedeutet eine schwere Niederlage für Samsung. Das Galaxy Tab 10.1 ist zwar bei einigen Händlern noch erhältlich, darf von Samsung allerdings nicht nachgeliefert werden. Apple hat eine erfolgreiche Markteinführung damit verhindert – das Tablet-Geschäft ist schnelllebig. Außerdem ist nicht nur ein Modell betroffen: Das Düsseldorfer Gericht hatte Anfang September, während der IFA, auch die Vermarktung des neueren und kleineren Galaxy Tab 7.7 verboten.

Eine mögliche Beschwerde vor der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG), kann mehrere Monate dauern – damit könnten die Galaxy-Tablets in Deutschland das Weihnachtsgeschäft verpassen. Falls das OLG das Verkaufsverbot verwirft, könnte Samsung allerdings von Apple Schadensersatz verlangen.

Konkurrenten: Galaxy Tab (l.) und iPad

(Bild: dpa)

Für Apples Wettbewerber sei es schwierig, die richtigen Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen, sagte der Rechtsanwalt und Geschmacksmuster-Experte Jens Petry der dpa. Aus dem Urteil gehe nicht hervor, welchen Spielraum man bei der Gestaltung eines Tablets habe. "Das Gericht hat die Details der Formgestaltung gar nicht ausführlich behandelt." Viele Designmerkmale, die Apple beim Galaxy Tab angegriffen habe, seien technisch bedingt.

Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts um Patentverletzungen und Kopiervorwürfe zwischen Apple und Samsung. Ein niederländisches Gericht untersagte Samsung Ende August die Einfuhr von drei Smartphone-Modellen, verwarf aber gleichzeitig Apples Vorwurf, dass Samsung das iPad-Design abgekupfert habe. In Australien hat Samsung den Markstart des Galaxy Tab 10.1 aufgrund eines Verfahrens mehrfach verschoben. Auch in Kalifornien klagt Apple gegen Samsung. Das südkoreanische Unternehmen wehrt sich mit gleichen Mitteln und hat Apple unter anderem in Japan, Deutschland und den USA verklagt. (mit Material von dpa) / (cwo)