Bundesregierung sieht keinen Bedarf für Verbot von "Killerspielen"

Das Bundesjugendministerium hält Jugendschutz bei Computerspielen für gesichert und sieht im Gegensatz zu Landespolitikern und zu Überlegungen im Koalitionsvertrag momentan keinen Bedarf für gesetzliche Verschärfungen.

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Das Bundesjugendministerium sieht keine Notwendigkeit für gesetzliche Verschärfungen in Richtung eines Verbots von "Killerspielen". Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum Jugendmedienschutz und dem Verbot von Computerspielen hervor, die heise online vorliegt. Demnach funktioniert das in Deutschland seit 2003 eingeführte System der "Co-Regulierung" von Staat und Wirtschaft im Rahmen der Freigabe und Indizierung von PC-Spielen gut. Auch eine weitere Verschärfung des Strafgesetzbuches (StGB) zur Bekämpfung gewaltverherrlichender Medien hält das Bundesjugendministerium nicht für erforderlich.

Die klare Ansage der Bundesregierung stellt einen Dämpfer für die Bemühungen von CDU-Landespolitikern aus dem Innen- und Kulturbereich sowie Abgeordneten der Unionsfraktion im Bundestag dar, die ein Verbot so genannter Killerspiele fordern. Schon 2003 fasste der Bundesrat auf Antrag Bayerns unter diesen Begriff neben reinen Computer-Games auch moderne Varianten von "Räuber- und Gendarm"-Jagden wie wie Gotcha, Paintball und Laserdrome und wollte diese untersagen lassen. Die geforderte Verschärfung des Jugendschutzes scheiterte damals am Widerstand der rot-grünen Regierungskoalition. Ein entsprechender Eckpunkt zum "Verbot von Killerspielen" im Rahmen einer schnellstmöglichen Überprüfung der Jugendschutzgesetze findet sich auch im schwarz-roten Koalitionsvertrag.

Die aktuellen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz,   JuSCHG, und Jugendmedienschutzstaatsvertrag,   JMStV) traten am 1. April 2003 in Kraft, nachdem der Amoklauf an einem Gymnasium in Erfurt 2002 für heftige Diskussionen über die Gefährdung von Jugendlichen und Kindern etwa durch Computerspiele und Internseiten gesorgt hatte. Nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes müssen auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internetseiten, können zudem auf den Index gesetzt werden und Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornografischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren. Der Staat überwacht mit Hilfe der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Einhaltung der Regeln.

Das Bundesjugendministerium lobt das Modell der "regulierten Selbstregulierung" nun als eine "adäquate Handlungsform des modernen Regierens, mit der den sich schnell wandelnden Problemstellungen der Informationsgesellschaft rasch begegnet werden kann." Insbesondere im Bereich des Jugendmedienschutzes könnten auf diesem Weg "Anbieter und Hersteller bereits vor der Veröffentlichung ihres Angebots erreicht" und für mögliche Risiken ihrer Medientitel sensibilisiert werden. Konkret verweist das Ministerium darauf, dass ihr Haus mit den für Jugendschutz zuständigen Landesministerium im Mai festgestellt habe, dass mit der Alterskennzeichnung der Computerspiele durch die obersten Landesjugendbehörden gemeinsam mit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Wirtschaft ein System aufgebaut worden sei, "das weitgehend auf eine hohe Akzeptanz und Anerkennung stößt". Unter anderem durch Kooperationen mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) sei ein hohes "Qualitätsmanagement" erreicht worden.

Von einer Überflutung des Marktes mit "Killerspielen" kann zudem nicht gesprochen werden. Von den 2686 im Jahr 2005 von der USK geprüften Titeln erhielten allein 30 Spiele keine Altersfreigabe aufgrund möglicher Jugendgefährdung. Die Zahl der problematischen Games bewegt sich damit im Promillebereich des im Handel verfügbaren Angebots. Weiter hat die BPjM 2005 gemäß der Antwort 29 Computerspielen indiziert, von denen die USK ihrerseits 17 bereits für eine Verkaufskennzeichnung abgelehnt hatte.

Das Jugendministerium betont weiter, dass es derzeit "keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im StGB im Hinblick auf Unterhaltungssoftware" sieht. Der erforderlich Jugendschutz werde durch Paragraph 131 des Strafgesetzbuches gewährleistet. Ihm zufolge wird die Verbreitung von "Schriften" einschließlich von Bildträgern und Datenspeichern verboten, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in verherrlichender oder verharmlosender Art schildern oder in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen. Zuwiderhandlungen können mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder mit Geldstrafe geahndet werden. Ende 2003 sei der Tatbestand auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen "menschenähnliche Wesen" erweitert und so eine Lücke im Bereich der Computerspiele geschlossen worden.

Bei konkreten Zahlen zu Verurteilungen aufgrund des einschlägigen Paragraphen hält sich die Bundesregierung bedeckt. Sie informiert allein darüber, dass 2004 bei den Landgerichten zu entsprechenden Vergehen 693 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften "erledigt" worden seien. Inwieweit sich diese auf einzelne Computerspiele beziehen, geht aus der Antwort nicht hervor.

Im Bereich der Forschung zur Wirkung von Games und dem Zusammenhang von virtueller und realer Gewalt verweist das Jugendministerium schließlich auf ein breites Spektrum von Ergebnissen, das "von keinerlei Auswirkung über Aggressionssteigerung, Verrohung bis zum Aggressionsabbau" reiche. Eine Übersicht gebe die im Auftrag der Bundesregierung erstellte Studie "Medien und Gewalt".

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Otto sieht mit der Regierungsposition die Haltung der liberalen Medienkommission bestätigt. "Alle populistischen Schnellschützen müssen beschämt sein", erklärte er gegenüber heise online. Die Antwort sei eine "Ohrfeige" insbesondere für die CDU-Innenpolitiker, denen zufolge die Kontrolle durch die USK "sehr mangelhaft" sei. Den Unionsvertretern empfiehlt er ein rhetorisches "Abrüsten". Generell müssten alle, die weiter gegen das auch von der EU-Kommission gelobte Modell der "Co-Regulierung" vorgehen würden und damit einen "Exportschlager" in Gefahr brächten, "mit einem feuchten Klammerbeutel gepudert sein".

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)