Bundesrat stellt sich gegen geplante EU-Datenschutzreform

Laut den Ländern hat die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag zur Novelle des Datenschutzrechts ihre Kompetenzen weit überschritten. Die Grünen warben hingegen parallel im Bundestag für den Vorstoß, da sonst ein Ausverkauf der Grundrechte drohe.

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Der Bundesrat hat sich am Freitag ­ vor allem aus formalen Gründen ­ gegen die geplante neue EU-Datenschutzverordnung ausgesprochen. Nach Ansicht der Länder hat die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag ihre Kompetenzen weit überschritten, heißt es in einer knapp 40-seitigen Stellungnahme. Die Länderchefs folgten dabei in fast allen Punkten den Empfehlungen der Ausschüsse (PDF-Datei). Demzufolge legt der Entwurf nicht ausreichend dar, dass eine verbindliche Vollregelung des Datenschutzes durch eine Verordnung im öffentlichen und privaten Bereich auf europäischer Ebene erforderlich sei.

Anders als die bisher bestehende allgemeine Datenschutzrichtlinie von 1995 führe das gewählte Instrument mit seinem "umfassenden verbindlichen Geltungsanspruch zur nahezu vollständigen Verdrängung mitgliedstaatlicher" Regelungen, fürchtet die Länderkammer. Damit stünden "unstrittige Kernbereiche deutschen Datenschutzrechts in Frage".

Ähnlich wie Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die öffentlichen Verwaltungen grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen sei. Die zahlreichen nachgeordneten Rechtsakte, in denen die Kommission ihre Initiative nach und nach zu erweitern gedenke, führten zudem zu Unsicherheiten für Bürger und Firmen. Nicht zuletzt kritisieren die Länder die Überschneidung im Bereich elektronischer Kommunikationsdienste, in denen bereits die "E-Privacy-Richtlinie" gelte.

Luftaufnahme vom Dienstsitz des Bundesrates in Berlin

(Bild: Bundesrat)

Inhaltlich begrüßt der Bundesrat das Anliegen, "das europäische Datenschutzrecht angesichts grundlegender Herausforderungen durch Globalisierung und technologische Entwicklung zu modernisieren". Es sei wichtig, die Rechte des Einzelnen zu stärken, den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu verringern und ein einheitlich hohes Schutzniveau in und außerhalb der EU zu gewährleisten. Das Papier befürwortet auch den Vorschlag, dass sich auch Firmen ohne Sitz in der EU nach den Vorgaben richten müssten, wenn sie sich mit Diensten oder Produkten an europäische Verbraucher richten oder mit ihrer Datenverarbeitung deren Verhalten beobachten.

Die Länder unterstützen das vorgesehene "Recht, vergessen zu werden", den geplanten Anspruch auf Datenportabiltät und das Ziel, verstärkt technische Schutzkonzepte als Beitrag zur Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung in das Rechtssystem aufzunehmen und datenschutzfreundliche Voreinstellungen vorzuschreiben. Der Entwurf biete aber hinreichenden Schutz vor Datenübermittlungen in Drittstaaten mit unzureichenden Standards. Ferner sei das Verbot, Profile von Nutzern automatisiert zu erstellen, zu verschärfen.

Kaum ein gutes Haar lässt der Bundesrat am parallelen Kommissionsvorstoß für eine Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz. Dieser sei, soweit er den rein innerstaatlichen Informationsverkehr der Polizeibehörden einbeziehe, nicht vom EU-Vertragsrecht gedeckt. Generell halten die Länder dieses Ansinnen aus Brüssel nicht für erforderlich.

Die Grünen warben zeitgleich im Bundestag mit einem Antrag (PDF-Datei) für das Gesamtpaket. Ihr innenpolitischer Sprecher, Konstantin von Notz, bezeichnete die EU-Verordnung als "das zentrale Reformpaket der nächsten Jahre". Deutschland dürfe hier nicht mit dem "Zerpflücken" des Entwurfs zum Bremsklotz werden, da sonst ein "Ausverkauf der Grundrechte" drohe. Mit Verweigerung und einem halbgarem Verweis auf das schöne deutsche Recht sei es nicht getan. Die Bundesregierung rügte von Notz scharf, da sie bei sozialen Netzwerken nicht für adäquaten Datenschutz der Bürger sorge. Der Innenminister setze hier allein auf Selbstregulierung, obwohl es dafür bei der Sicherung der Privatsphäre noch kein einziges funktionierendes Modell gebe. Nicht zuletzt fordert die Oppositionspartei, den Bundesdatenschutzbeauftragten völlig unabhängig zu stellen und seine Sanktionsmöglichkeiten zu schärfen.

Redner der SPD und der Linken unterstützten die Anliegen der Grünen. Die Bedenkenträger seien allein auf ein möglichst niedriges Datenschutzniveau aus, meinte der Sozialdemokrat Gerold Reichenbach. Die EU-Pläne setzten in vielen Punkten wichtige Akzente, auch wenn sie an manchen Stellen noch zu verbessern seien. Der linke Datenschutzexperte Jan Korte warb für eine Umkehr in der europäischen Innenpolitik. Brüssel tue gut daran, nicht immer nur die Vorratsdatenspeicherung einzuklagen, sondern den Datenschutz als "offensives Bürgerrecht" zu verankern.

Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz nannte die Papiere aus Brüssel eine "ordentliche Diskussionsgrundlage". Das hohe deutsche Datenschutzniveau dürfe aber nicht unterschritten werden, sodass einige Verbesserungen nötig seien. Der CSU-Abgeordnete Michael Frieser zeigte sich einverstanden mit dem Vorhaben, "Daten-Milliardären Grenzen zu setzen". Für Konzerne wie Google oder Facebook, die nicht mehr wüssten, wohin mit den personenbezogenen Informationen, müssten strengere Regeln gelten. Sein Parteikollege Stephan Mayer wunderte sich darüber, dass die Grünen Staatsgläubigkeit und Regulierungshörigkeit statt Eigenverantwortung der Bürger das Wort redeten. Es sei nicht akzeptabel, dass die EU die nationalen Datenschutzbehörden aushöhlen wolle. (dz)