Bundesinnenministerium beharrt auf Vorratsdatenspeicherung

Innenminister Hans-Peter Friedrich sieht noch erheblichen Änderungsbedarf am Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für "Quick Freeze plus" und drängt auf eine anlasslose Protokollierung von Nutzerspuren.

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Wenige Tage vor dem Auslaufen eines Ultimatums der EU-Kommission, ihre Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, ist in der Bundesregierung noch keine Einigung in dem Dauerstreit in Sicht. So sieht Innenminister Hans-Peter Friedrich noch erheblichen Änderungsbedarf am Gesetzesentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für das Verfahren "Quick Freeze plus", den sie Ende März in die Ressortabstimmung gegeben hatte. Friedrich hat den Entwurf laut einem Bericht von Spiegel online am Montag ans Justizressort mit dem Hinweis zurückgeschickt, er erfülle nicht die Anforderungen aus Brüssel.

Leutheusser-Schnarrenberger plädiert dafür, dass Telekommunikationsfirmen in konkreten Verdachtsfällen Verbindungs- und Standortinformationen gleichsam einfrieren sollen, wenn Strafverfolger das verlangen. Ein Richter müsste dann entscheiden, ob die Ermittler auf die Daten zugreifen dürfen. Zusätzlich will die FDP-Politikerin IP-Adressen für Bestandsdatenauskünfte sieben Tage pauschal aufbewahrt wissen, was Bürgerrechtler und Presseverbände ablehnen.

Friedrich hatte bereits jüngst angedeutet, dass er hart bleiben und weiter auf eine sechsmonatige verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren drängen werde. Nun haben seine Mitarbeiter in dem Entwurf kaum übernehmenswerte Passagen gefunden, dafür aber reichlich Korrekturbedarf angemeldet. Sollte dem nicht stattgegeben werden, werde das Innenministerium einem Kabinettsbeschluss nicht zustimmen.

Die Justizministerin erklärte daraufhin über Twitter, es sei "mehr als bedauerlich", dass sich das Innenressort "nicht ernsthaft mit der Alternative der anlassbezogenen Sicherung von Verkehrsdaten beschäftigt hat". Das Innenministerium beteuert hingegen, es habe den Vorschlag eingehend geprüft und bewertet. Es würden aber nicht einmal die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts hinreichend berücksichtigt. In der eigenen Partei erhält Leutheusser-Schnarrenberger nicht nur Rückendeckung für ihren Kurs. So drängt der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) etwa darauf, das Thema binnen zweier Monate vom Tisch zu bringen. Für den Liberalen ist auch ein Kompromiss mit einer anlasslosen Datenspeicherung denkbar, solange diese und die Abrufrechte der Fahnder zeitlich möglichst eng beschränkt werden. (anw)