EU-Parlament: Kampf gegen Produktpiraterie gehört nicht zur inneren Sicherheit

Die Abgeordneten haben sich in einer Entschließung zur Strategie der EU-Kommission zur inneren Sicherheit dagegen ausgesprochen, die Initiative mit einem Plan zur wirksameren Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern zu koppeln.

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Das EU-Parlament hat sich mit breiter Mehrheit gegen den Ansatz der EU-Kommission ausgesprochen, die 2010 vorgestellte Strategie zur inneren Sicherheit mit einem Aktionsplan zur wirksameren Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern zu verknüpfen. Es erscheine "nicht ganz gerechtfertigt oder angemessen", im Rahmen der Neuausrichtung der Sicherheitspolitik Maßnahmen etwa zur Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie zu ergreifen, heißt es in der am Dienstag verabschiedeten Entschließung. Für das Papier, das auf einen Entwurf der italienischen Sozialdemokratin Rita Borsellino zurückgeht, votierten 503 Abgeordnete bei 55 Gegenstimmen und 56 Enthaltungen.

Das Plenum des Europaparlaments

(Bild: © European Union 2012 EP)

Prinzipiell begrüßen die Volksvertreter die Initiative der Kommission und den damit verknüpften Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2020. Gerade in Zeiten großer Unsicherheiten und Krisen bedürfe es einer konsistenten Strategie zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens, von Terrorismus und Cybercrime, halten sie fest. Dabei seien aber rechtsstaatliche Regeln und die Grundrechte-Charta zu respektieren. Alle Maßnahmen müssten mit diesen Vorgaben vereinbar sein, betont die Resolution. Andernfalls könne die EU keine "glaubwürdige" internationale Rolle etwa bei der Terrorabwehr einnehmen. Dazu müssten die Mitgliedsstaaten etwa bessere Mechanismen entwickeln, um Radikalisierungstendenzen und gewaltbereite Rädelsführer auch in "gefährdeten Bevölkerungskreisen" frühzeitig auszumachen und zu verhindern.

"Gerade der Kampf für die Sicherheit im Internet und gegen Cyberkriminalität kann nur gemeinsam geführt werden", begrüßte der innenpolitische Sprecher der FDP im EU-Parlament, Alexander Alvaro, die Entschließung. Allerdings dürfe dies "immer und nur unter den geltenden Regeln des Datenschutzes" erfolgen. Es werde zwar auch Zeit, "den Schutz des geistigen Eigentums den Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anzupassen", dies sollte jedoch nicht im Rahmen der Sicherheitsstrategie erfolgen. Ähnlich äußerte sich der fraktionslose EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser, der meint, dass "gefälschte Handtaschen nicht die innere Sicherheit der EU gefährden". Gegen Marken- und Produktfälschungen werde bereits auf verschiedenen anderen Ebenen vorgegangen. (mho)