"Computerbild" hält an Abzock-Vorwürfen gegen Unister fest

Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung des Reiseportalbetreibers (u.a. ab-in-den-urlaub.de und fluege.de) und weigert sich, die von Unister geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.

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Die Redaktion der Axel-Springer-Zeitschrift Computerbild hält auch nach der Abmahnung von Unister an ihren Darstellungen des Reiseportalbetreibers fest. Dieser wehre sich mit "Vermutungen, Gerüchten und Falschbehauptungen" gegen die Veröffentlichung eines Artikels über das "Abzock-Imperium" Unister in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift, heißt es in einer Mitteilung der Computerbild. Für alle Fakten, auf denen der Bericht beruht, lägen der Redaktion "Korrespondenzen von ehemaligen und aktuell angestellten Unister-Mitarbeitern, autorisierte Zitate, Kundenbelege sowie Screenshots und -videos oder Gerichtsurteile vor". Zudem habe das OLG Dresden diese Woche dem Unister-Angebot fluege.de verboten, mit dem Siegel "Verbraucherschutz.de empfohlen 2012" zu werben.

Die Computerbild hatte geschrieben, Unister-Portale wie fluege.de, Travel24.com und reisen.de kassierten mit frei erfundenen Preisreduzierungen, heimlich aufgeschlagenen Service-Geldern, Klick-Fallen bei Urlaubsbuchungen und anderen Schwindeleien ab. Unister wies diverse Vorwürfe zurück und schickte der Redaktion eine mit 20.000 Euro strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu. Diese will die Computerbild nicht unterschreiben.

Die Computerbild beteuert, für die während der Recherche gesammelten Informationen nie Geld bezahlt und auch nicht zum Verrat von Betriebsgeheimnissen aufgefordert zu haben. Die Redaktion habe versucht, "Kontakt zu Mitarbeitern aufzunehmen, um sie um Stellungnahmen zu vorliegenden Informationen zu bitten". Zum Vorwurf von Unister, die Computerbild habe vor Erscheinen des Artikels kein Gespräch gesucht, heißt es in der Mitteilung, die Redaktion habe am 22. Juni "detaillierte Rechercheergebnisse mit der Bitte um Stellungnahme vor Redaktionsschluss an die Unister-Pressestelle gesandt". Daraufhin seien konkrete Antworten ausgeblieben. Unisters Aufforderung, den kompletten Artikel zur Kenntnis und Freigabe zuzuschicken, "kam die Redaktion selbstverständlich nicht nach", wie es heißt.

Screenshots vom 2. Juli von der Website fluege.de.

(Bild: Computerbild)

Ein Mitarbeiter der Computerbild teilte heise online mit, auch nach Erscheinen des Artikels am 30. Juni seien auf fluege.de und billigfluege.de die angeblichen Unister-Maschen nachvollziehbar gewesen. Dazu legte er einige Screenshots vor, aus denen unter anderem hervorgehen soll, dass fluege.de falsche Angaben zu Sitzplatzkontingenten macht. (anw)