Belgische Verbraucherschützer klagen gegen AppleCare

Die Garantieverlägerung hat dem iPhone-Hersteller eine weitere Klage eingehandelt, diesmal vor dem Brüsseler Handelsgericht. EU-Verbraucherschützer bemängeln Apples Informationspolitik zu der kostenpflichtigen AppleCare-Option seit längerem.

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Von
  • Leo Becker

Die belgische Verbraucherorganisation Test-Aankoop hat Klage gegen Apple vor dem Handelsgericht Brüssel eingereicht. Die Verbraucherschützer monieren, dass Apple Kunden beim Kauf der Garantieverlängerung AppleCare weiterhin nicht ausreichend und verständlich genug über den Unterschied zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung aufklärt.

AppleCare verlängert den Garantiezeitraum gegen Aufpreis

(Bild: Apple)

Test-Aankoop gehört zu den zehn europäischen Verbraucherorganisationen, die den iPhone-Hersteller in dieser Angelegenheit im März 2012 abgemahnt hatten. Apple stellte daraufhin eine Erklärungsseite online, die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung nennt – dies erscheint den Verbraucherschützern allerdings nicht als ausreichend. Im September des vergangenen Jahres bekräftigte EU-Justizkommissarin Viviane Reding, dass Apple weiterhin versäume, Kunden ausreichend über die Unterschiede aufzuklären.

In Italien war Apple bereits eine Strafzahlung in Höhe von knapp 1 Million Euro auferlegt worden und eine Sammelklage von Verbraucherorganistionen ist anhängig. Das Unternehmen hat den AppleCare-Vertrieb dort inzwischen stark eingeschränkt und verkauft die Garantieverlängerung nur noch über den eigenen Online-Store – aber nicht mehr in Ladengeschäften oder bei Dritt-Händlern.

Die kostenpflichtige Garantieerweiterung AppleCare verlängert die von Apple gewährte einjährige Hardware-Garantie – je nach Produkt – auf zwei oder drei Jahre. (lbe)