Garantieverlängerung: EU-Kommissarin kritisiert Apples Informationspolitik

Die Justizkommissarin Viviane Reding hat in einer Rede eine bessere Durchsetzung der EU-Vorgaben zum Verbraucherschutz angemahnt. Als Negativbeispiel führte sie erneut Apples Informationspolitik zur Garantieverlängerung an.

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Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat die europäischen Verbraucherschutzminister am Dienstag in Brüssel erneut zu einer besser koordinierten und kohärenten Durchsetzung der EU-Vorgaben zum Verbraucherschutz aufgefordert. Auf Ebene der Mitgliedsstaaten käme es weiterhin zu einer unterschiedlichen Umsetzung der europäischen Regelungen, betonte Reding – dies verunsichere Verbraucher wie Händler. "Falsche oder irreführende Informationen" zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten sei ein wiederkehrendes Problem, erklärte die EU-Justizkommissarin und zog Apple als Negativbeispiel heran: Derzeit informiere der US-Konzern in 21 von 27 EU-Ländern die Verbraucher nicht korrekt über ihre Rechte – "das ist einfach nicht gut genug".

Apple weist seit vergangenem Jahr online auf den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung hin

Der Streit läuft bereits seit Jahren. Verbraucherschützer werfen dem iPhone-Hersteller vor, prominent für die kostenpflichtige Garantieverlängerung "AppleCare" zu werben, zugleich aber ungenügend über den gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch zu informieren. Im Dezember 2011 musste Apple deswegen bereits eine Strafe von 900.000 Euro in Italien an den Marktregulierer AGCM zahlen – inzwischen verkauft Apple seine Garantieverlängerung dort ausschließlich im eigenen Online-Store, dort ist auch seit März 2012 eine Seite zum Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu finden. Außerdem reichten unter anderem in Deutschland Verbraucherschützer Klagen gegen Apple ein.

Reding hatte die Länder schon im vergangenen September ermutigt, in der Sache härter durchzugreifen: "Ich glaube, dass die Kommission eine prominentere Rolle bei der Überwachung und Koordination von Anstrengungen zur Durchsetzung der Rechte von EU-Verbrauchern spielen muss", lautet die Schlussfolgerung der EU-Justizkommissarin.

Die Diskussion um Apples Informationspolitik rund um die Garantieverlängerung AppleCare betrifft nicht nur die EU: Vor wenigen Tagen hatte das Unternehmen einem Bericht zufolge seine australische Retail-Sparte und Dritt-Händler angewiesen, auch Geräte zu reparieren oder auszutauschen, deren Kauf zwischen 13 und 24 Monate zurückliegt. Damit reagierte der iPhone-Hersteller offenbar still auf die lokale Gesetzgebung – beschränkt die eigene Hardware-Garantie aber weiterhin weltweit auf ein Jahr. (Mit Material der dpa) / (lbe)