Bundestag regelt Zugriff auf IP-Adressen und Passwörter neu

Das Gesetz regelt, unter welchen Bedingungen Ermittler Informationen über Anschlussinhaber, über IP-Adresse PINs, PUKs und Passwörter abfragen dürfen. Linke und Grüne halten das Gesetz für verfassungswidrig.

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Der Bundestag hat am Donnerstagabend den Regierungsentwurf zur Reform der Bestandsdatenauskunft mit der Änderungsempfehlung aus dem Innenausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der SPD verabschiedet. Die umstrittene Initiative regelt, unter welchen Bedingungen Ermittler von Bundesbehörden Informationen über Anschlussinhaber wie Name oder Anschrift manuell bei Telekommunikationsanbietern abfragen dürfen. Erstmals werden davon auch dynamische IP-Adressen erfasst, nachdem das Bundesverfassungsgericht hier eine Regelungslücke gesehen und andere Bestimmungen des ursprünglichen, unter Rot-Grün verabschiedeten Gesetzes als teils unvereinbar mit dem Grundgesetz eingeschätzt hatte.

Provider dürfen demnach die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen, was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis darstellt. Die entsprechenden Informationen müssen sie im sogenannten manuellen Auskunftsverfahren an Sicherheitsbehörden herausgeben. Betroffene sollen von entsprechenden Maßnahmen im Nachhinein prinzipiell in Kenntnis gesetzt werden. Für eine entsprechende Nachbesserung hatten sich die Regierungsfraktionen gemeinsam mit der SPD stark gemacht.

Ein Zugriff auf PINs, PUKs oder Passwörter soll zudem nur mit richterlicher Genehmigung möglich sein. Wollen Geheimdienste an derlei "Zugangssicherungscodes" heran, muss das die zuständige parlamentarische G10-Kontrollkommission absegnen. Schwarz-Gelb-Rot hat zudem klargestellt, dass eine Bestandsdatenabfrage allein "im Einzelfall zum Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" erlaubt ist.

An die Bundesregierung ergeht die Weisung, dem Parlament bis Ende 2015 über die Auswirkung der Reform auf den Grundrechtsschutz und die Ermittlungsmöglichkeiten der Bundesbehörden zu berichten. Dabei soll sie ein besonderes Augenmerk auf die laufende Einführung des neuen Netzprotokolls IPv6 und sich daraus ergebende Änderungen legen.

Nicht folgen wollten die Abgeordneten dem Anraten von Datenschützern, auch eine Abfrage der Identitäten hinter IP-Adressen nur nach richterlicher Anordnung zu gestatten und das gesamte Instrumentarium nur bei schweren Ordnungswidrigkeiten zum Tragen kommen zu lassen. Es bleibt zudem bei der Pflicht für Telekommunikationsanbietern mit mehr als 100.000 Kunden, eine "gesicherte elektronischer Schnittstelle" zur Auskunftserteilung einzurichten. Branchenverbände lehnten diese Auflage ab. Sie hatten auch gewarnt, dass die Zahl der abfragenden Stellen nicht überschaubar sei.

Sprecher der CDU/CSU-Fraktion verteidigten das Vorhaben mit dem Hinweis, dass man einen klugen Kompromiss gefunden habe. Damit würden die verfassungsrechtlichen Anforderungen vermutlich sogar übererfüllt. Auch die Liberalen lobten eine rechtsstaatlich vorbildliche Lösung. Es sei abzuwarten, ob die Bundesländer in ihren noch fälligen Änderungsgesetzen die Hürden genauso hoch legten. Für die Sozialdemokraten stehen mit den Nachbesserungen den Eingriffsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden nun "entsprechende Kontrollbefugnisse" der Bürger gegenüber.

Die Linke befürchtet dagegen, dass in der Praxis die Benachrichtigungspflicht leerläuft. Die Anforderung der "konkreten Gefahr" sei nicht ausreichend bestimmt, auch der Bereich der Ordnungswidrigkeiten hätte differenzierter behandelt werden müssen. Grundsätzlich seien die verfassungsrechtlichen Vorgaben noch immer nicht erfüllt. Die Grünen prophezeiten, dass das Gesetz erneut in Karlsruhe landen werde. Die eingeführten Mittel zur Rechtskontrolle seien löchrig wie Schweizer Käse, die Regeln für das Zollkriminalamt und den Verfassungsschutz zu unbestimmt; die fürs Bundeskriminalamt gingen deutlich zu weit. Kritik übte auch die Neue Richtervereinigung, die den Entwurf als "halbherzig, intransparent und unplausibel" charakterisierte. (jk)