US-Patentamt bestätigt Ungültigkeit von Apples Gummiband-Patent

In einer "Final Office Action" hat das Patentamt eine Entscheidung vom Oktober 2012 aufrecht erhalten, in der es um ein Patent geht, das Apple im Rechtsstreit mit Samsung vorgebracht hatte.

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Das US-amerikanische Patent- und Markenamt hat Ende März bestätigt, dass Apples US-Patent 7,469,381 ungültig ist. Das geht aus einer Eingabe von Samsung beim US-Bundesbezirksgericht im kalifornischen San Jose, vor dem Apple dem südkoreanischen Konkurrenten Patentverletzungen vorgeworfen hatte. Das Patentamt hält damit eine vorläufige Entscheidung vom Oktober 2012 aufrecht.

Das Patentamt hatte den Anspruch wegen zweier älterer Erfindungen für ungültig erklärt; nach US-Recht dürfen nur neue Erfindungen patentiert werden. Apple hat offenbar die Bedenken des Patentamts seit Oktober 2012 nicht ausräumen können. Das Unternehmen kann die Entscheidung aber vor dem Patent Trial and Appeal Board anfechten.

Das Patent 7,469,381 schützt verschiedene Aktionen auf einem berührungsempfindlichen Display, unter anderem ein Verfahren, durch das beim Verschieben von Bildschirminhalten mit dem Finger ein Hintergrund anzeigt wird, wenn das Ende der Daten erreicht ist. Hört der Benutzer dann mit dem Verschieben auf, springt die Anzeige so zurück, dass das Ende der Daten sichtbar ist. Es wird auch als "Rubberbanding"-Patent bezeichnet.

Diesen Anspruch 19 hatten die Geschworenen in dem im August beendeten US-Prozess zwischen Apple und Samsung durch Samsungs Geräte für verletzt gehalten. In Deutschland errang Apple Ende September 2012 auf Grundlage dieses Patents vor Gericht einen erstinstanzlichen Sieg gegen Motorola. (anw)