ARD will nicht nur programmbegleitend im Internet aktiv sein

SWR-Intendant Peter Boudgoust hat bei einer Anhörung im Bundestag die bisherigen Grenzen der Öffentlich-Rechtlichen im Bereich digitaler Medien für obsolet erklärt, während die private Konkurrenz und Verleger die ARD-Digitalstrategie angriffen.

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SWR-Intendant Peter Boudgoust hat die bisherigen Grenzen für die öffentlich-rechtlichen Sender im Bereich digitaler Medien bei einer Anhörung im Unterausschuss Neue Medien des Bundestags für "anachronistisch und obsolet" erklärt. Die mit den Privatsendern einst ausgehandelte Beschränkung auf "programmbegleitende" Angebote in den neuen Medien sei "von der Sachlogik her nicht mehr aufrechtzuerhalten", meinte der ARD-Vertreter am heutigen Donnerstag. Als Begründung führte er die inhaltliche Konvergenz journalistischer Darbietungen im Internet an. Diese verlange es, dass Inhalte "spezifisch verbreitet werden" müssten. Mit der umstrittenen Digitalstrategie und der kürzlich in den Probebetrieb gegangenen Mediathek folge die ARD dem Zuschauer ins Internet.

Boudgoust goss damit Öl ins Feuer im Streit mit kommerziellen Anbietern. Ursula Ardelt vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) forderte endlich eine klare Definition des Grundversorgungsauftrags von ARD und ZDF durch die Länder. Wo jetzt selbst der Bayerische Rundfunk noch eine tägliche Seifenoper einführe, "müssen die Privaten wissen, wo sie noch Platz haben, etwas Eigenes anzubieten". Als Kriterium dürfe nicht gelten, was der Kunde wolle, sondern "was ist eine wichtige gesellschaftsrelevante Funktion". Für das Auslandskorrespondentennetz der Öffentlich-Rechtlichen zahle sie gern Gebühren. "Aber nicht für Chats, für Partnervermittlung und Jobs im Internet" auf den Webseiten von ARD und ZDF. Dafür sei es nicht wert, die vielen Gebührenmilliarden einzusetzen.

Die Mediatheken von ARD und ZDF seien zudem keineswegs schon mit dem reinen Aufbau der Videoportale bezahlt, hielt Ardelt den Etatplanungen der Öffentlich-Rechtlichen entgegen. "Jeder einzelne Abruf kostet gesondert Geld", wies sie auf die Streaming-Gebühren hin. Diese Sonderkosten für die individuelle Nutzung von Programmteilen dürften nicht "Teil der Solidarfinanzierung" sein. Vielmehr sollten ARD und ZDF Video-on-Demand-Angebote verkaufen und die Einnahmen zur Reduzierung der Rundfunkgebühren nutzen.

Die Privatsender befürchten gravierende Nachteile durch den nächsten Rundfunkstaatsvertrag. In dem bisher vorliegenden Entwurf sieht der VPRT eine "weitreichende Benachteiligung der privaten Rundfunkanbieter". Daher forderte der Verbandsvorstand die Bundesländer in einem Schreiben an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien auf, wesentliche Punkte des Vertragsentwurfs zu ändern. Hauptkritikpunkt der Privatsender ist die Bestimmung zur Weiterverbreitung auf Plattformen. Der VPRT moniert, "dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine allumfassende Vorrangstellung eingeräumt werden soll". Dies führe so weit, dass private Programme gegenüber öffentlich-rechtlichen Angeboten einschließlich deren programmbegleitender Telemedien "pauschal schlechter gestellt" würden.

Auch für Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik des Verbands der Zeitschriftenverleger (VDZ), sind "bereits viele Teile der Online-Angebote von ARD und ZDF mit den rechtlichen Grundlagen nicht mehr vereinbar". Dies betreffe vor allem Abrufmedien. Es dürfe neben dem Dualsystem im Fernsehen keine "dritte Säule eines öffentlich-rechtlichen Internets" geschaffen werden. Da es im Netz "keine Versorgungslücke" mit medialen Inhalten gebe, seien öffentlich-rechtliche Zusatzinhalte nicht erforderlich. Sollten die Öffentlich-Rechtlichen dennoch "ohne Deckel" aus über sieben Milliarden Gebührengeldern frei schöpfen dürfen, sei dies eine "massive Bedrohung" der freien, nicht-staatlich organisierten Presse. Gefordert sei auch im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Rundfunkgebühren nicht mehr, sondern weniger Raum für ARD und ZDF.

Tim Weber, Chef der Wirtschaftsredaktion von BBC News Interactive, stärkte Boudgoust den Rücken. Ihm zufolge ist sicherzustellen, dass Rundfunkgebührenzahler die mit den Geldern finanzierten Angebote auch online in Anspruch nehmen können. Eine Eins-zu-Eins-Übertragung von Sendungen, wie sie die Privaten der öffentlich gestützten Konkurrenz zugestehen wollen, funktioniere nicht. Inhalte müssten angesichts der Verwischung der Grenzen zwischen Internet und traditionellem Rundfunk plattformgerecht aufgearbeitet und zum Nutzer gebracht werden, wenn die Reichweite der Öffentlich-Rechtlichen erhalten werden solle.

Der Mainzer Rechtsprofessor Dieter Dörr bemühte sich, den juristischen Rahmen für die Ausbreitung von ARD und ZDF abzustecken und eine Mittlerposition einzunehmen. Auch nach seiner Ansicht obliegt es den Ländern schon aufgrund des Vergleichs mit der EU-Kommission im Gebührenstreit, den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen auszugestalten. Dabei sei dessen "Bestands- und Entwicklungsgarantie" zu beachten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss laut Dörr konkurrenzfähig sein und darf neue Verbreitungswege wie das Internet nutzen. Dort könne er das bestehende Programm Eins zu Eins etwa per IPTV übertragen. Schwierig sei es mit zusätzlichen Angeboten wie Telemedien, die Text und Bewegtbild mischen. Hier müssten und könnten die Länder ihren Gestaltungsspielraum nutzen.

Ausgangssituation könne dabei nicht sein, dass ARD und ZDF auf das beschränkt werden, was die Privaten nicht machen. Der Gesetzgeber dürfe die Öffentlich-Rechtlichen nicht in eine "Restfunktion" drängen. Klar sei auch, dass die Surfer im Internet nicht gern ein reines Eins-zu-Eins-Programm sähen. Insgesamt seien so "genauere Regelungen" nötig, etwa auch fürs Handy-TV. IPTV-Angebote der Privaten hielt Dörr für zulassungspflichtig. Nicht gefragt sieht der Jurist die Landesmedienanstalten dagegen bei den immer häufiger zu findenden Videobeiträgen auf Verlagsplattformen. Diese Form des "kleinen Rundfunks" in Form von Telemedien dürften zulassungsfrei gehalten werden, da sie weniger Einfluss auf die Meinungsbildung hätten als klassische Radio- und TV-Sendungen. Boudgoust hielt auch die Videoschnippsel dagegen für Rundfunk, da es sich um an die Allgemeinheit gerichtete Darbietungen mit hoher Suggestivkraft handle. (Stefan Krempl) / (pmz)