Bundestag will Informationsfreiheit nicht im Grundgesetz verankern

Mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und der SPD hat das Parlament einen Vorstoß der Grünen zur Aufnahme der Informationsfreiheit in die Verfassung abgelehnt. Die Fortentwicklung des Akteneinsichtsrechts bleibt umstritten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 64 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und der SPD hat der Bundestag am Freitag einen Vorstoß der Grünen abgelehnt, die Informationsfreiheit im Grundgesetz zu verankern. Die Fraktion der Linken enthielt sich. Auch konnten sich die Abgeordneten nicht darauf verständigen, das Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) weiterzuentwickeln. Die Grünen hatten dazu einen neuen Antrag eingebracht, mit dem Ausnahmen vom Akteneinsichtsrecht eingeschränkt sowie Behörden zur Veröffentlichung ihrer Akten im Internet verpflichtet werden sollten.

"Es bedarf keines Informationszugangsgrundrechts", meint Stephan Mayer von der CDU/CSU-Fraktion. Der vor einem Jahr vorgelegte Evaluierungsbericht zeige, dass die Anfragen "überwiegend" von "Anwälten und Journalisten" kämen und "Partikularinteressen" dienten. Dadurch würden "erhebliche Ressourcen in der Verwaltung gebunden". Als "populistisch" wies auch die Liberale Gisela Piltz die Initiativen zurück. Sie erinnerte daran, dass die Grünen in Baden-Württemberg vor zwei Jahren die "sofortige Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes" versprochen hätten. Bislang sei dort aber kein Vorstoß dazu erfolgt, Anfragen würden vom Innenministerium abgebügelt.

Die Sozialdemokraten teilen zwar das ein oder andere Anliegen der Grünen, wollen aber einen eigenen Antrag "zu einem neuem Informationsfreiheitsgesetz" vorlegen. "Wir müssen das Informationsfreiheitsrecht weiterentwickeln", meinte die Abgeordnete Kirsten Lühmann. Die verschiedenen Ansprüche seien in einem Gesetz zu vereinheitlichen und die Ausnahmetatbestände zu überarbeiten. Derzeit müssten die Bürger ihre Rechte oft erst gerichtlich erstreiten.

"Der Staat soll über die Bürger möglichst wenig, die Bürger über den Staat möglichst viel wissen", formulierte Petra Pau (Linke) ihr Idealbild von Informationsfreiheit. Die Behörden könnten sich auf zu viele Klauseln berufen, um keine Auskunft erteilen zu müssen, für die Inanspruchnahme der Rechte fielen zudem hohe Gebühren an. Die Linke bezweifelte, ob ein "simpler Verweis im Grundgesetz" daran etwas ändern könne.

Die "Zeit" hat passend zu der Debatte interne Vermerke aus dem Bundesinnenministerium veröffentlicht, die zeigen, dass sich die Verwaltung oft gegen Anträge auf Akteneinsicht sperrt. Demnach sollen etwa auch bei Anfragen von Journalisten auf IFG-Basis "alle einschlägigen Ausnahmegründe" geprüft werden. Dem Bericht zufolge "tun sich Ämter noch immer schwer damit, Informationen und Daten herauszugeben, sie mauern und tricksen". (vbr)