Hamburgs Datenschutzbeauftragter geht offiziell gegen Google vor

Johannes Caspar hat ein Verwaltungsverfahren gegen Google eingeleitet. Das Unternehmen kann sich zunächst zu den Vorwürfen äußern, sein Umgang mit den Daten der Nutzer sei nicht transparent.

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Hamburg Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat wie im Juni angekündigt ein Verwaltungsverfahren gegen Google eingeleitet. Er wirft dem Unternehmen vor, die Nutzer nicht ausreichend darüber zu informieren, welche Daten wofür verwendet werden. Problematisch ist nach Ansicht Caspars auch die pauschale Ermächtigung, umfassende diensteübergreifender Nutzerprofile zu erstellen. Auch sei die Speicherdauer der Daten nicht festgelegt. Google soll zunächst bis spätestens Mitte August zu den Vorwürfen angehört werden. Danach entscheidet der Hamburgische Datenschutzbeauftragte über den weiteren Verlauf des Verfahren. Er könnte beispielsweise eine Anordnung erlassen, nach der Google seine Verarbeitungspraxis umstellen muss.

Neben Caspar hatten Datenschützer aus Frankreich, Spanien, Großbritannien, Italien und den Niederlanden die Google-Praktiken geprüft, nachdem das Unternehmen Anfang März 2012 seine Datenschutzbestimmungen geändert hatte. Caspar erläuterte nun: "Die derzeitige Datenschutzerklärung ermöglicht dem Unternehmen nach unserer Auffassung, aufgrund der zahlreichen vagen Formulierungen Art, Umfang und Zweck der Datenverwendung nach Belieben selbst festzulegen." Datenschutzbestimmungen müssten aber vorab die Grenzen der Datenverarbeitung transparent und zweifelsfrei bestimmen. Auch sollten Nutzer selbst entscheiden können, ob und inwieweit Google die von ihnen in den Diensten hinterlassenen Daten übergreifend zusammenführen und auswerten darf. (anw)