E-Book-Verfahren: Nicht zu viel Aufsicht für Apple

Vor der Bekanntgabe des Strafmaßes im Prozess wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen bei E-Books deutet sich an, was Apple erwartet. Es dürfte weniger schlimm kommen, als zwischenzeitlich befürchtet.

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Die zuständige Richterin im Wettbewerbsverfahren gegen Apple wird wohl nur eine Kontrolle des iBookstore verlangen. Das hat sie dem Wall Street Journal zufolge am gestrigen Dienstag deutlich gemacht. Ihre Entscheidung will sie demnach in der kommenden Woche bekanntgeben. Apple war Mitte Juli schuldig gesprochen worden, mit großen Verlagen in wettbewerbswidriger Weise die Preise für E-Books abgesprochen zu haben. Bevor das Strafmaß festgelegt wird, konnten aber noch Meinungen eingebracht werden und dabei hatte die Richterin bereits angedeutet, Apples Vertragsfreiheit einschränken zu wollen. Einen Eingriff in andere digitale Vertriebskanäle von Apple, wie etwa für Filme, Serien oder Musik auf iTunes steht aber entgegen zwischenzeitlicher Berichte wohl nicht bevor.

Das klagende Justizministerium hatte vorgeschlagen, das Gericht solle eine Aufsicht einrichten, die überwachen soll, ob Apple sich an die Vorgaben hält. Dem werde die Richterin wohl nicht folgen, schließt die Zeitung aus ihren Äußerungen. Sie könne sich aber vorstellen, eine zeitlich befristete Aufsicht zu benennen und darüber hinaus das Apple-Personal, das Verträge für Inhalte aushandelt, in Kartellrecht zu schulen.

In dem Prozess ging es um den Eintritt Apples in den E-Book-Markt bei der Einführung des iPads Anfang 2010. Marktführer Amazon verkaufte damals aktuelle Bestseller für 10 US-Dollar, zahlte den Verlagen aber teilweise mehr. Diese hatten aber die Sorge, die Leser könnten sich an diese Preise gewöhnen und würden höhere bald nicht mehr akzeptieren. Als Apple dann auftrat, einigte sich das Unternehmen mit den Verlagen auf das Agentur-Modell wonach die Verlage den Verkaufspreis festlegen durften. Apple wurde außerdem zugesichert, die E-Books würden nirgendwo billiger zu kaufen sein. Unter diesem Druck lenkte Amazon dann ein und wechselte zum Agentur-Modell. Für dieses Vorgehen, dass ein Ansteigen der E-Book-Preise verursacht haben soll, wurde Apple schuldig gesprochen. Das Unternehmen hatte aber bereits angekündigt, das Urteil anfechten zu wollen. (mho)