Verbraucherzentrale zofft sich mit Online-Partnervermittlung

ElitePartner berechnet nach Darstellung von Verbraucherschützern Kunden, die ihren Vertrag fristgerecht widerrufen haben, Leistungen von mehreren tausend Euro.

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Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt vor dem dortigen Landgericht gegen EliteMedianet, das die beiden Partnervermittlungen ElitePartner ("Akademiker und Singles mit Niveau" heißt deren etwas verschrobener Claim) und AcademicPartner betreibt. Diese stellten Kunden, die ihren Vertrag fristgerecht widerrufen haben, Leistungen von mehreren tausend Euro in Rechnung. Die Forderungen seien absurd und unberechtigt, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherschützer.

ElitePartner berechne ehemaligen Kunden alle bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen. Das seien 15 Euro pro gesendeter Nachricht, 35 Euro pro gelesener Nachricht, 59 Euro für ein detailliertes Persönlichkeitsprofil, 15 Euro für einen Ratgeber zur Online-Partnersuche und 30 Euro für einen "Premium-Profilcheck", listen die Verbraucherschützer auf. Auf dieser Basis habe ElitePartner einem Kunden, der sich für eine 24-monatige Mitgliedschaft zum Gesamtpreis von 298,80 Euro entschieden und nach einigen Tagen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hatte, einen Wertersatz in Höhe von 2979 Euro berechnet. Das Unternehmen habe aber ohne weitere Erklärung nur 224,10 Euro von ihm gefordert.

So habe das Widerrufsrecht praktisch keinen Nutzen mehr, meinen die Verbraucherschützer. Es sei hier gar nachteilig, denn selbst der aus Kulanz eingeräumte Betrag übersteige oft die Kosten für eine dreimonatige Mitgliedschaft bei der Partnervermittlung. Da EliteMedianet sich nicht bereit erklärt habe, nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung abzugeben, hat sie nun Klage eingereicht. Dabei sei ElitePartner früher bereits negativ aufgefallen habe von ehemaligen Kunden 99 Euro für eine "Persönlichkeitsanalyse" gefordert. Das sei dem Unternehmen gerichtlich untersagt worden.

ElitePartner wirft der Verbraucherzentrale vor, unzutreffende Vorwürfe zu verbreiten. Der von den Verbraucherschützern zitierte Kunde habe nie eine Rechnung über mehrere tausend Euro erhalten, sondern über 224,10 Euro. Der Kunde habe nur eine Übersicht über die Leistungen erhalten, die er in den ersten Tagen seiner Mitgliedschaft beansprucht habe. Innerhalb weniger Tage habe der Kunde unter anderem 110 Nachrichten an andere Mitglieder geschickt. Die Kontaktaufnahme per Nachrichten sei aber die Kerndienstleistung von ElitePartner. Dafür müsse der Kunde beim Widerruf Wertersatz leisten. Das sei vom Gesetzgeber so vorgesehen.

Update 12.09.2013 16:30:

Inzwischen hat EliteMedianet eine einstweilige Verfügung erwirkt, die der Verbraucherzentrale Hamburg unter anderem untersagt zu behaupten, das Unternehmen stelle Kunden, die ihren Vertrag fristgerecht widerrufen haben, ungerechtfertigt hohe Leistungen in Rechnung. (anw)