Online-Partnervermittlung erwirkt einstweilige Verfügung gegen Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Hamburg darf laut einer Einstweiligen Verfügung nicht behaupten, Zahlungsforderungen der Partnervermittlung ElitePartner seien absurd und unberechtigt. Die Verbraucherschützer wollen die Verfügung anfechten.

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Im Streit über angeblich unberechtigte Zahlungsforderungen wehrt sich EliteMedianet, das unter anderem die Online-Partnervermittlung ElitePartner betreibt, juristisch gegen die Verbraucherzentrale Hamburg. Beim Landgericht Hamburg hat das Unternehmen eine Einstweilige Verfügung – die heise online vorliegt – erwirkt, laut der die Verbraucherschützer einige Behauptungen nicht mehr verbreiten dürfen.

Die Verbraucherzentrale hatte vor dem gleichen Landgericht im August geklagt und ElitePartner vorgeworfen, Kunden, die ihren Vertrag fristgerecht widerrufen haben, angeblich Leistungen von mehreren tausend Euro in Rechnung zu stellen. Diese Behauptung darf die Verbraucherzentrale neben anderen nun laut der Einstweiligen Verfügung nicht mehr aufstellen.

Die Verbraucherzentrale will nach eigenen Angaben der Einstweiligen Verfügung folgen und die Passagen von der Website nehmen. Eine Sprecherin erklärte gegenüber heise online auch, die Verbraucherschützer wollten die Verfügung anfechten. Die Verbraucherschützer meinen, die geforderten Zahlungen entbehrten jeder rechtlichen Grundlage. Das Widerrufsrecht habe für Verbraucher so praktisch keinen Nutzen mehr, es stelle sich auch als nachteilig heraus, "denn selbst der aus Kulanz eingeräumte Betrag übersteigt oft die Kosten für eine dreimonatige Mitgliedschaft bei der Partnervermittlung". (anw)