Rücktritt Schäubles wegen rhetorischen Angriffs auf Datenschützer gefordert

Laut der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz hat der Bundesinnenminister mit seinem Hitler-Vergleich der "Massenbeschwerde" gegen die Vorratsdatenspeicherung die rote Linie überschritten, während Bayern die Verfassungsgrenze austesten will.

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Die vor anderthalb Wochen vom Bundestag beschlossene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten und der politische Streit über das Vorhaben erhitzt weiter die Gemüter. Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Bürgerrechtlern und Datenschützern aufgrund ihrer massenhaften Bereitschaft zum Gang nach Karlsruhe eines Hitler-Vergleichs unterzog, nun in diesem Zusammenhang als "nicht mehr tragbar" bezeichnet. "Eine Verfassungsbeschwerde, die auf die Verteidigung der Grundrechte gerichtet ist, in Beziehung zum menschenverachtenden Unrechtsregime des Dritten Reiches zu setzen, ist völlig inakzeptabel und geschmacklos", moniert die Liberale. Damit habe Schäuble als Verfassungsminister "die rote Linie überschritten".

Schäuble hatte im Vorfeld der entscheidenden Lesung des Gesetzesentwurfs zur Neufassung der Telekommunikationsüberwachung vor Journalisten und Richtern in Karlsruhe laut einem Zeitungsbericht erklärt: "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten".

Die bayerische Justizministerin Beate Merk räumte derweil ein, unter anderem mit der Vorratsdatenspeicherung und den von ihr geforderten heimlichen Online-Durchsuchungen die Verfassung "bis an die Grenze" austesten zu wollen. "Wir müssen doch keinen Anstandsabstand einhalten, wie viele Gutmenschen meinen", erklärte die CSU-Politikerin im Gespräch mit der Welt am Sonntag in Bezug auf den Grundrechtsschutz. "Für die Sicherheit der Menschen zu sorgen, ist ein klarer Auftrag unserer Verfassung. Und den nehme ich ernst." Das "große Wehklagen" über den Beschluss zur verdachtsunabhängigen Aufzeichnung der Nutzerspuren kann Merk nicht verstehen, da die Bürger doch "freiwillig schon viel mehr Daten über Kundenkarten an private Unternehmen preisgeben".

Der Verein der Ingenieure für Kommunikation (ifKom) begrüßte im Rahmen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vor allem das "Verbot von Anonymisierungsdiensten", durch das "großer volkswirtschaftlicher Schaden" abgewendet werde. Laut dem Entwurf sind die Anbieter von Servern zur Verschleierung von Nutzerspuren ausdrücklich nicht von der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Verbindungsdaten ausgenommen. Laut dem Technikerverband ist aber darauf zu achten, dass die Sicherheit der Vorratsdaten gewährleistet sei. Die Ingenieure fordern weiter, dass die zusätzlichen Kosten der Provider, die durch den erhöhten Speicherbedarf entstehen, "nicht zulasten der Kunden gehen". Vielmehr müsse es zu einer "gerechten Aufteilung" der Aufwendungen "zwischen Provider, Staat und Kunden" kommen.

Aus Sicht der Ermittler verteidigte der Oldenburger Staatsanwalt Robert Bondzio die Vorratsdatenspeicherung gegenüber der Zeit. Sie sei erforderlich, um einige Straftaten im Bereich der Computer- und Internetkriminalität "überhaupt verfolgen zu können". Die Angst vor dem Gesetz hält der Jurist zugleich aber teilweise für berechtigt: "Es stellt sich ein gewisses Unbehagen ein, wenn man sich beobachtet fühlt. Das ist menschlich." Dazu komme die Art der Diskussionsführung. "Leider werden dabei auf ungute Weise Terrorabwehr und Verbrechensbekämpfung vermengt und in einen Topf geworfen. Es herrscht dadurch ein latentes Gefühl der Bedrohung vor." Jeder, der surfe, könne so den Eindruck bekommen, "seine Daten könnten mit dem Argument der Terrorabwehr für eine lückenlose Verhaltenskontrolle auch ohne Verdacht missbraucht werden".

Bondzio forderte zugleich, die bestehenden Anti-Terrorgesetze und unter dem Aufhänger der Terrorbekämpfung eingeführten Überwachungsregelungen auf den Prüfstand zu stellen. "In der politischen Debatte ist das alles eins, ob ein biometrischer Pass gemacht wird, ein Bundestrojaner oder eine Vorratsdatenspeicherung. Das subjektive Sicherheitsgefühl soll gesteigert werden, aber die Debatte führt genau zum Gegenteil." Die Bürger würden den Eindruck erhalten, "dass jetzt jeder unter Generalverdacht steht – vor Kurzem mussten nur Straftäter ihre Fingerabdrücke abgeben, jetzt auf einmal jeder". Eigentlich müsste daher jedes Sicherheitspaket aufgeschnürt und herausgestellt werden, welches Ziel mit den einzelnen Maßnahmen erreicht werden solle: "nur" Terrorabwehr oder auch Strafverfolgung.

Insbesondere von Bloggern kritisch beleuchtet wird unterdessen eine in viele Richtung auslegbare Zusatzerklärung einer Reihe von SPD-Abgeordneten zum Beschluss der Massendatenlagerung. "Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken" hatten die 26 Sozialdemokraten einschließlich der stellvertretenden Parteivorsitzenden Andrea Nahles dem Entwurf zugestimmt. Letztlich sei dies auch vertretbar, "weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird".

"Wer von der Verfassungswidrigkeit einer Regelung überzeugt ist, sollte sie — Fraktionsdisziplin hin oder her – nicht mittragen", kommentierte das Verhalten der von Gewissensbissen geplagten Volksvertreter nun der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza im Online-Journal Spreerauschen. "Wir dürfen von den Abgeordneten auch insoweit erwarten, dass sie ihrem Gewissen – hier: ihrer entschiedenen Rechtsüberzeugung – folgen." Ganz sicher scheint sich der Jurist aber letztlich doch auch wieder nicht zu sein. So darf sich seiner Ansicht nach auch ein Abgeordneter mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an einer Bestimmung "der erhofften überlegenen Klugheit der Mehrheit anschließen und auf die spätere Klärung durch das Bundesverfassungsgericht hoffen".

Klarere Worte zu dem Vorgang findet Wolfgang Wieland, Sicherheitsexperte der Grünen im Bundestag, gegenüber dem Weblog Coffee & TV. Für ihn das Verhalten der SPD-Kollegen schlicht "enttäuschend". Sei es doch Aufgabe des Gesetzgebers, verfassungsrechtliche Bedenken von vornherein auszuräumen und entsprechende Gesetze zu verabschieden. Das Motto "Koalitionsfrieden wahren, Ideale zitierfähig ins Protokoll schreiben, Karlsruhe das Aufräumen überlassen" dürfe nicht die Handlungsmaxime sein.

Die immer wieder direkt oder indirekt angesprochene Nahles wehrt sich dagegen auf der Plattform Abgeordnetenwatch vor allem gegen das Motto "Stasi 2.0" von Überwachungsgegnern. "Die Vorratsdatenspeicherung mit Stasimethoden gleichzusetzen" ist ihrem Empfinden nach "ein Schlag ins Gesicht der wirklichen Opfer der Staatssicherheit. Diese mussten um ihr Leben fürchten, wurden in Gefängnissen psychisch wie physisch gefoltert und leiden oft heute noch unter den Folgen. Das mit einem Gesetz, das auch auf Grundlage von EU Beschlüssen formuliert wurde, gleichzusetzen, ist unangebracht".

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Stefan Krempl) / (jk)