Einspeisegebühren: Kabelnetzbetreiber klagen auch gegen das ZDF

Seit die Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr für die Verbreitung über Kabelnetze bezahlen wollen, überziehen die Netzbetreiber die Sender mit Klagen. Jetzt ist das ZDF an der Reihe.

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Das Tauziehen um die Gebühren, die die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender nicht mehr für die Verbreitung in den Kabelnetzen bezahlen, geht weiter. Drei Kabelnetzbetreiber haben beim Verwaltungsgericht Mainz Klage gegen das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) eingereicht, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Netzbetreiber wollen das ZDF zwingen, weiter für die Verbreitung in den Kabelnetzen zu bezahlen – oder gerichtlich feststellen lassen, dass sie dann nicht mehr zur Verbreitung der Sender verpflichtet sind.

Wer die drei Kabelnetzbetreiber sind, will das Gericht nicht verraten. Es bedarf allerdings nicht viel Phantasie, um sich auszurechnen, dass hier Kabel Deutschland sowie Unitymedia und Kabel BW am Werk sind. Kabel Deutschland hat die Klage gegen das ZDF gegenüber heise online auch bestätigt. Nach bisherigem Kenntnisstand haben ohnehin nur die drei großen deutschen Netzbetreiber Einspeisegebühren erhoben. Kleinere wie Tele Columbus oder Wilhelm.tel haben die Entgelte bisher nicht erhalten.

In dem Streit geht es um Gebühren für die Einspeisung der Sender, welche die Kabelanbieter laut den Auflagen der zuständigen Landesmedienanstalten in ihren Netzen analog und digital verbreiten müssen ("Must Carry"-Regeln). Dazu gehören die Öffentlich-Rechtlichen, die bis Ende 2012 jährlich zusammen rund 60 Millionen Euro an die Netzbetreiber gezahlt, die Verträge aber inzwischen gekündigt haben. Die Kabelnetzbetreiber, allen voran Kabel Deutschland, versuchen seither, die Zahlungspflicht der Sender vor Gericht durchzusetzen – bisher allerdings ohne Erfolg.

Die Kabelnetzbetreiber stehen auf dem Standpunkt, das bei einer rechtlichen Pflicht zur Verbreitung bestimmter Sender sich diese auch an den Kosten beteiligen müssen. Tun sie das nicht, müsse auch die Verpflichtung wegfallen. Kabel Deutschland hat deswegen bereits gegen die Länderanstalten der ARD geklagt. Nun ist auch das ZDF an der Reihe. Das Zweite steht wie die ARD-Sender auch auf dem Standpunkt, dass die Netzbetreiber verpflichtet sind, die Programme der Öffentlich-Rechtlichen zu verbreiten, für diese aber keine Zahlungspflicht besteht.

Bisher teilen die Gerichte die Meinung der Sendeanstalten. Kabel Deutschland ist gegen BR, RBB, SWR und WDR in erster Instanz abgeblitzt. Die Gerichte haben die "Must Carry"-Auflagen bestätigt, wollten daraus aber keine Zahlungspflicht ableiten. So schnell will sich der Netzbetreiber aber nicht geschlagen geben und die "komplexen Rechtsfragen" in der nächsten Instanz klären lassen. Bei den Oberlandesgerichten in München (BR), Stuttgart (SWR) und Düsseldorf (WDR) gibt es bereits Termine für die Berufungsverfahren. Die Verfahren gegen den SR und den MDR laufen nach Angaben eines Sprechers noch in der ersten Instanz.

Unterdessen versuchen die Netzbetreiber, die Sendeanstalten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu ärgern – was zu Lasten der Zuschauer geht: So verbreitet Unitymedia die Programme des Norddeutschen Rundfunks (NDR) in seinen nordrhein-westfälischen Netzen seit Mitte September nicht mehr analog. Der NDR steht in NRW nicht auf der Liste der Sender, die analog eingespeist werden müssen. Digital muss bundesweit das gesamte ARD-Portfolio über Kabelnetze empfangbar sein, Ausnahmen gibt es hier nur für die Regionalfenster. (vbr)