Google Books nach acht Jahren vor Gericht für legal erklärt

Nach Ansicht des Richters Denny Chin verletzt Google Books zwar auf den ersten Blick das Copyright, ist aber durch die Doktrin des Fair Use geschützt.

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Nacht acht Jahren Verfahrensdauer hat ein US-Bezirksgericht den Dienst Google Books, mit dem Google Bücher scannt, digitalisiert und auszugsweise online bereitstellt, für zulässig erklärt. 2005 hatte die US-Autorenvereinigung Authors Guild den Vorwurf massiver Copyright-Verletzung erhoben und eine Sammelklage eingebracht (The Authors Guild et al v. Google Inc., Southern District of New York, 05 Civ 8136). Seither wurde prozessiert.

Am Donnerstag hat Richter Denny Chin nicht nur den Antrag der Kläger auf einen Geschworenenprozess abgewiesen, sondern auch in der Sache selbst seine offizielle Sicht dargelegt: Demnach verletzt Google Books zwar auf den ersten Blick das Copyright, ist aber durch die Doktrin des Fair Use geschützt. Damit ist Google Books legal und darf in den USA weiter angeboten werden. Ob die Entscheidung auch Scans außerhalb des Landes erschienener Bücher umfasst, geht aus der Begründung nicht hervor.

Das Verfahren ist noch nicht zu Ende. Google soll nun Detailvorschläge für das endgültige Urteil machen. Die Frage, wer die enormen Kosten der jahrelangen juristischen Schlacht zu tragen hat, wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Und Obwohl Google die Schlacht gewonnen hat, ist der Krieg wahrscheinlich nicht zu Ende: Eine Berufung der Autorenvereinigung würde wohl niemanden überraschen.

2008 hatten die Streitparteien eigentlich schon einen Vergleich erzielt. Diesen hatte Richter Chin aber nicht anerkannt. Gleiches galt für einen zweiten Vergleichsvorschlag aus dem Jahr 2009. Damals störte ihn, dass der Vergleich das Scannen und Veröffentlichen von Büchern ohne Einwilligung der Rechteinhaber erlaubt hätte. Auch nach dem nun angekündigten Urteil können sich die Rechteinhaber gegen die Scans nicht wehren; Google ist aber in deren Verwertung auf Fair Use beschränkt.

Mehr über die Argumente des Richters lesen Sie in einem Hintergrundbericht:

(anw)