Gericht erklärt Klauseln in Googles AGB für ungültig

Wie zuvor gegen Apple und Samsung war der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor Gericht auch gegen Google erfolgreich: 25 Klauseln der Geschäftsbedingungen des Suchmaschinenriesen sind ungültig.

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Verbraucherschützer haben vor Gericht einen Etappensieg gegen bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Internetriesen Google errungen. Das Landgericht Berlin habe am Dienstag 25 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Konzerns für ungültig erklärt, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Berlin mit. Die Klauseln seien zu unbestimmt formuliert oder schränkten die Rechte der Verbraucher unzulässig ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 15 O 402/12 LG Berlin).

Der vzbv war im Sommer 2012 gegen die Geschäftsbedingungen zahlreicher Internetanbieter vorgegangen. Die Verbraucherschützer hatten Apple, Google, Microsoft, Nokia und Samsung abgemahnt sowie Klagen gegen Google und die Apple-Tochter iTunes eingereicht. Sie werfen den Unternehmen vor, in ihren AGB zu umfangreiche Vertragsbedingungen zu formulieren und dabei teilweise rechtswidrig zu verfahren. Gegen Samsung und Apple war der vzbv dabei bereits erfolgreich.

Bei Google hatten die Verbraucherschützer 25 Klauseln zu beanstanden. Das hat laut vzbv auch das Landgericht Berlin so gesehen und erklärte die Bedingungen für rechtswidrig. „Das Urteil ist ein wichtiges Signal an die IT-Unternehmen. Sie müssen in Sachen Datenschutz umdenken und deutsche Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzvorschriften ernstnehmen“, meint vzbv-Vorstand Gerd Billen. Für den vzbv ist eine rechtskonforme Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten grundsätzlich nicht möglich, indem Verbraucher bei der Registrierung lediglich eine Erklärung ankreuzen.

Zwölf von Googles Nutzungsbedingungen enthielten laut vzbv Formulierungen, die die Rechte der Verbraucher einschränkten. Zudem habe sich Google das Recht genommen, die Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern. Der Konzern habe sich darüber hinaus unter anderem vorbehalten, „möglicherweise“ gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder „unter Umständen“ personenbezogene Daten aus den verschiedenen Diensten zu verknüpfen. Damit ist nach Ansicht des vzbv unklar, wozu die Zustimmung genau erteilt werden solle.

Update 19:41 Uhr:

Google will das Urteil nicht auf sich sitzen lassen und in die nächste Instanz gehen. “Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen", teilte ein Sprecher des Unternehmens mit. "Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind.” (vbr)