Verfassungsbeschwerde gegen Sammlung von Passdaten und -bildern

Der Schutz von Passdaten und Gesichtsfotos sei nur zu gewährleisten, wenn diese gar nicht erst aufbewahrt werden, meint der Jurist Patrick Breyer.

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Der Jurist Patrick Breyer hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen die Sammlung von Passdaten und Passbildern aller Inhaber von Reisepässen eingereicht. Er erläutert, "vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden". Die Innenpolitik habe zunehmend nicht mehr nur Straftäter im Visier.

Von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, werden derzeit sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds aufbewahrt und in Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang vorgehalten. Polizei- und Ordnungsbehörden haben einen direkten Online-Zugriff auf diese Personalien und Fotos. Breyer, der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv ist, sieht solche Register als "Verstoß gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit abzuleitende Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ins Blaue hinein". "Volkskartei" und Ausweiszwang seien Relikte aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Wegen der voriges Jahr eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister erwartet Breyer, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bedürfe nur kleiner technischer Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen.

Gegen die Abnahme von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Reisepässen hat bereits die Schriftstellerin Juli Zeh in Karlsruhe Beschwerde eingelegt. Der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz klagt seit November 2007 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Ausstellung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke. Breyer merkt an, dass die Bundesregierung die Registrierung der Bevölkerung ausweiten wolle. Künftig sollen Fingerabdrücke und kontaktlos auslesbare RFID-Funkchips auch in Personalausweise aufgenommen werden. Kritisch sieht er auch die angedachte Nutzung eines elektronischen Personalausweises beim Internet-Surfen.

Zum ePass, dem neuen elektronischen Personalausweis und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Online-Artikel in c't – Hintergrund:

(anw)