Familienminister liebäugeln mit weiterer Verschärfung des Jugendschutzes

Die Konferenz der Familienminister hat einen Bericht der federführenden Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen angenommen, wonach etwa die Pflicht zur Alterskennzeichnung von Spielen und Filmen aufs Internet übertragen werden soll.

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Die Konferenz der Familienminister von Bund und Ländern hat auf ihrer Sitzung am Freitag in Berlin einen Bericht (DOC-Datei) der federführenden Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen angenommen, der eine weitere Verschärfung des Jugendschutzes empfiehlt und letzte Lücken beim Jugendmedienschutz schließen will. Demnach sollen unter anderem Filme und Computerspiele, die generell beim Verkauf über den regulären Handel einer Alterskennzeichnung unterliegen, auch beim Vertrieb über das Internet mit einer Freigabe versehen werden müssen. Das bisherige Kennzeichen "Keine Jugendfreigabe" soll zugleich in "Freigegeben ab achtzehn Jahren" geändert werden, da die bisherige Formulierung unverständlich sei.

Darüber hinaus rät das Papier, dass auch Angebote in Telemedien wie etwa Webseiten, die für Kinder und Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigend sind und erst ab 18 Jahren genutzt werden dürfen, künftig nur noch in geschlossenen Benutzergruppen für Erwachsene verbreitet oder zugänglich gemacht werden können. Zugleich soll das Verfahren zur formalen Anerkennung geeigneter Alterskontrollsysteme gesetzlich bestimmt werden. Bisher gibt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) allein Hinweise auf die mögliche Rechtmäßigkeit solcher Lösungen zum Alterscheck. Um weitere Anreize für die Anbieter zur Entwicklung von Schutzkonzepten in Telemedien zu schaffen, sollen andererseits künftig neben netzseitigen Jugendschutzprogrammen auch Filtersysteme, die von Nutzerseite eingesetzt werden können, anerkennungsfähig sein.

Der Bericht empfiehlt weiter, die bisherige Befristung der Finanzierung der umstrittenen Aufsichtsinstanz jugendschutz.net bis Ende 2012 zu verlängern. Darüber hinaus soll die Stelle "in der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Kernaufgaben angemessen grundfinanziert", ihr Etat also erhöht werden.

Beim Jugendschutz allgemein sollen die Voraussetzungen für den Aufenthalt von Minderjährigen in gewerblichen Internetcafés gesetzlich bestimmt werden. Das Mindestalter für die Begleitperson bei der "erziehungsbeauftragten Person", mit der Kinder etwa ins nicht für sie freigegebene Filme ins Kino dürfen, soll von bisher 18 Jahre auf 21 Jahre heraufgesetzt werden. Geplant ist zudem, die bisherige Möglichkeit des Konsums von Bier oder Wein durch Jugendliche unter 16 Jahren in Begleitung der Eltern künftig entfallen zu lassen. Die Abgabe von Zigaretten und Branntwein oder Schnaps im Wege des Versandhandels sowie per Internet soll künftig nur noch an Erwachsene erfolgen. Dazu schlagen die beiden Länder bessere Vollzugshinweise zum Jugendschutz und Gaststättenrecht sowie eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit vor.

Die Familienministerkonferenz hat Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gebeten, gemeinsam mit dem Bund die vorgelegten Eckpunkte der Länder zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) auf ihre Umsetzung hin zu beraten und weitere Umsetzungsschritte für eine Gesetzesnovelle auszuloten. Zugleich sollen sie die vorgeschlagenen Änderungen für den JMStV konkret mit den zuständigen Staatskanzleien erörtern. Dabei hat die Konferenz Mainz und Düsseldorf ans Herz gelegt, gemäß dem Evaluierungsbericht des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung zum Gesamtkomplex des novellierten Jugendschutzsystems vor allem das Verschmelzen von Online- und Offline-Welten zu berücksichtigen.

Nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes müssen auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internetseiten, können auf den Index gesetzt werden und Sperrungsverfügungen unterliegen. In einer ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes hat der Bundestag Anfang Mai den Katalog der indizierten Computerspiele erweitert. Demnach sollen auch "gewaltbeherrschte" neben Blutttaten oder Krieg verherrlichende Games automatisch verboten werden. Zudem müssen die Alterskennzeichen vergrößert werden.

Erweitert und verschärft hat der Gesetzgeber vor fünf Jahren ferner die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der JMStV der Länder verpflichtet Anbieter von Telemedien etwa, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen. Zudem müssen sie lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornografischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren. Der Staat überwacht mit Hilfe der KJM die Einhaltung der Regeln.

Die neuen Eckpunkte greifen eine Reihe von Vorschlägen des Gutachtens des Hans-Bredow-Instituts auf. Die Kritik etwa an jugendschutz.net ignorieren die Länder dagegen. In der Evaluation wird die Instanz, die für die KJM ein Prüflabor betreibt und als eine Art Internetpolizei nach unzulässigen Angeboten sucht, als Schwachstelle im JMStV bezeichnet. Der Verein dürfe nicht wie eine Behörde agieren und müsse bei vermuteten Verstößen von Mitgliedsunternehmen der Selbstkontrolleinrichtungen diesen die Prüfung überlassen. (Stefan Krempl) / (jk)