Bundesnetzagentur: Keine Zwangsrouter und mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Verbraucher sollen genau informiert werden, welche Bandbreite ihnen zusteht – und sie sollen das auch überprüfen können. Außerdem richtet sich der aktuelle Rechtsverordnungsentwurf der Regulierer gegen den Routerzwang.

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Verbraucher sollen nach dem Willen der Bundesnetzagentur künftig besser über die Bandbreite ihrer Internetanschlüsse und Mobilfunkverträge informiert werden. Sie hat dafür eine Rechtsverordnung entworfen, die vorsieht, dass jeder Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zu seiner konkreten Übertragungsrate bekommt.

Die Bundesnetzagentur hatte voriges Jahr die Ergebnisse eines bundesweiten Geschwindigkeitstests veröffentlicht, den sie im Sommer 2012 veranstaltet hat. Sie bestätigten viele Kundenbeschwerden über Abweichungen von der vertraglich vereinbarten "bis-zu"-Bandbreite. Nun will die Regulierungsbehörde Anbieter verpflichten, den Verbraucher nach der Anschlussschaltung direkt auf Möglichkeiten hinzuweisen, seine Bandbreite zu messen. Dazu will die Bundesnetzagentur selbst einen Speedtest entwickeln und anbieten. Die Anbieter können auch eigene Messverfahren zur Verfügung stellen. Die Kunden sollen genau darüber informiert werden, welche Dienste in ihr Datenvolumen mit einberechnet werden und für welche nicht.

Auch hatten die Anbieter in ihren Verträgen keine klaren Angaben zur verfügbaren Bandbreite gemacht, hatte die Bundesnetzagentur 2013 festgestellt. Das soll sich ändern, indem Anbieter ihren Kunden bereits bei Vertragsabschluss in einer übersichtlichen Broschüre über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren. Im Mobilfunkbereich soll auch die durchschnittliche Bandbreite angegeben werden.

Anbieter sollen auch verpflichtet werden, den Kunden Zugangskennungen und Passwörter mitzuteilen, damit sie beispielsweise eigene Router nutzen können. Damit bezieht sich die Bundesnetzagentur auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, Zwangsrouter der Provider verhindern zu wollen.

In der monatlichen Rechnung sollen die Endkunden über das Ende der Mindestvertragslaufzeit informiert werden. Die Rechnung solle auch einen Hinweis enthalten, wo der Kunde ausführliche Informationen zum Anbieterwechsel finden kann.

Der Entwurf der Transparenz-Verordnung beruht auf Eckpunkten, die die Bundesnetzagentur im Mai 2013 veröffentlicht und mit der Branche diskutiert hat. Interessierte können bis Ende März Stellungnahmen dazu abgeben. Danach geht die Verordnung in die zuständigen Bundesministerien und in den Deutschen Bundestag, bevor sie erlassen werden kann. (anw)