Samsung vs. Apple: Bundespatentgericht erklärt Samsung-Patent teilweise für nichtig

Der südkoreanische Konzern hatte mit Apple die Verletzung eines Patentes zu UMTS-Technik vorgeworfen und versucht, ein Verkaufsverbot für das iPhone zu erwirken.

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Von
  • Leo Becker

Auch im schnellen Smartphone-Geschäft mahlen die juristischen Mühlen langsam

(Bild: dpa, Rolf Vennenbernd/Archiv)

Der 5. Senat des Bundespatentgerichts hat ein Samsung-Patent für "teilweise nichtig" erklärt. Dies teilte das Gericht am Donnerstag mit. Das Patent schützt ein Steuerungsverfahren eines Multiplexers/Demultiplexers zur Geschwindigkeitsanpassung bei der Mobilkommunikation.

Der südkoreanische Smartphone-Hersteller hatte das europäische Patent EP1114528 im Jahr 2011 gegen Apple ins Feld geführt und versucht, eine einstweilige Verfügung sowie ein iPhone-Verkaufsverbot vor dem Landgericht Mannheim zu erzielen.

Welche der Patentansprüche für nichtig erklärt wurden, hat das Bundespatentgericht nicht mitgeteilt. Nach einer Beschwerde von Apple und auf Druck der EU-Kommission, hat sich Samsung inzwischen dazu verpflichtet, in Europa keine Unterlassungsverfügungen auf Basis standardrelevanter Patente zu erwirken – zumindest für den Zeitraum von fünf Jahren. (lbe)