Französische Verbraucherschützer gehen gegen Netflix vor

Manche Bestimmungen in den Nutzungsbedingungen des Video-on-Demand-Anbieters Netflix verstoßen gegen französisches Recht, meinen Verbraucherschützer.

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Französische Verbraucherschützer gehen gegen Netflix vor

Die Serie Orange Is the New Black wird original auf Netflix ausgestrahlt

(Bild: Netflix)

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Die französische Verbraucherschutzorganisation CLCV hat Netflix vor einem Pariser Gericht verklagt. Sie wirft dem US-amerikanischen Unternehmen vor, mit seinem Video-on-Demand-Dienst gegen französische Gesetze zu verstoßen. Insbesondere stört sie, dass Netflix keine Informationen darüber bietet, wie lange Videos in einer Mindestqualität übertragen werden müssen und wie viel Geld die Kunden sich erstatten lassen können, wenn ihnen diese Qualität nicht geboten wird, geht aus einer Mitteilung hervor.

Die Verbraucherschützer stören sich insgesamt daran, dass Netflix mit seinem Standort Luxemburg die Rechte französischer Verbraucher nicht ausreichend berücksichtige. So könne das Unternehmen jederzeit einseitig die Nutzungsbedingungen ändern, ohne die Kunden zu informieren. Außerdem seien einige von diesen in englischer Sprache verfasst. Manchen französischen Kunden könnten die Geschäftsbedingungen so unverständlich bleiben. Weiter sehen die Verbraucherschützer die Modalitäten problematisch, unter denen Interessierte das Schnupperangebot annehmen können.

In Frankreich hat Netflix – ebenso wie in Deutschland – im September dieses Jahres seinen Videodienst aufgenommen. Mittlerweile soll er dort laut CLCV mehr als 100.000 Nutzer haben. Auch die deutschen Nutzungsbedingungen enthalten eine Klausel, nach der Netflix diese jederzeit ändern kann. "Diese Änderungen treten sofort in Kraft; für bestehende Mitglieder gilt eine Änderung, falls nicht anders vermerkt, 30 Tage nach der entsprechenden Veröffentlichung", heißt es dort.

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(anw)