EU-Kommission umreißt Vorschläge für besseres TTIP

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström möchte die umstrittenen Schiedsstellen für Investoren im geplanten transatlantischen Handelsabkommen auf eine solidere Basis stellen und eine Revisionsinstanz einführen.

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Nachdem Brüssel im Rahmen einer Konsultation massiver Gegenwind für eine Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA ins Gesicht blies, hat EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström am Mittwoch im EU-Parlament erste Ansätze zum Aufgreifen von Bedenken rund um das besonders umkämpfte Schiedsverfahren zum Investorenschutz (ISDS) präsentiert. Die Liberale sprach sich dafür aus, eine begrenzte Liste mit qualifizierten Schiedsrichtern mit tatsächlicher Befähigung zum Richteramt und eine Revisionsinstanz mit permanenten Beisitzern etwa bei der Welthandelsorganisation WTO zu schaffen.

Ferner könne ein Artikel eingeschlossen werden, der Investorenklagen gegen Maßnahmen zur öffentlichen Daseinsvorsorge ausschließe, führte Malmström ihre "vorläufigen Ideen" aus. Es dürfe auch keine Garantie geben, dass sich die Rechtslage in beiden Großhandelsräumen nicht ändern könne abgesehen von Grundprinzipien wie etwa zum generellen Schutz immaterieller Güter. Denkbar sei auch, dass sich ein Kläger entscheiden müsse, ob er auf ein ISDS-Verfahren setzen oder sich an nationale Gerichte wenden wolle. Mittelfristig plädierte die Schwedin für das Einrichten eines "multinationalen Gerichtshofs" zum Investorenschutz.

Grundsätzlich plädierte Malmström für das Verankern einer Investoren-Schiedsgerichtbarkeit in TTIP. Derzeit sei es in den USA nicht verboten, ausländische Firmen bei Ausschreibungen zu diskriminieren, erläuterte sie. Oft käme es auch zu einem plötzlichen Wechsel von Lizenzen für Investoren. Andere Länder wie Kanada und Japan hätten zudem bereits ISDS-Regeln in vergleichbaren Übereinkommen. Wenn die EU hier nicht nachziehe, "wäre sie im Nachteil". Die Realität gegenwärtiger Investorenklagen sei ferner "oft weniger dramatisch als die Befürchtungen": in den meisten Fällen verlören klagende Firmen gegen Staaten.

Die Überlegungen Malmströms, die noch im Frühling in ein offizielles Papier der Kommission münden sollen, überschneiden sich größtenteils mit Forderungen führender europäischer Sozialdemokraten. Diese wollen die Korrekturen aber schon im Handelsvertrag zwischen der EU und Kanada (CETA) festgeschrieben wissen, der als Blaupause für TTIP gilt. Abgeordnete mehrerer Fraktionen machten sich im Handelsausschuss des Parlaments ebenfalls für Änderungen schon in CETA stark. Malmström hielt dagegen, dass die Verhandlungen im November abgeschlossen worden seien und nur noch ein "juristischer Feinschliff" möglich sei. Das vielfach ins Spiel gebrachte Prinzip "Der Verlierer zahlt" zum Einschränken von Missbrauch sei aber etwa schon in CETA enthalten.

(axk)