Selektoren-Streit: G 10-Kommission untersagt BND-Überwachungen

Die G 10-Kommission soll dem BND Überwachung genehmigen, die Grundrechte berührt. Aktuell wollen die Kontrolleure wissen, welche problematischen Selektoren die NSA dem BND übermittelt hat. Dazu haben sie nun eine Drohung wahr gemacht.

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BND-Skandal: G 10-Kommission verweigert Überwachungsgenehmigungen

Die G 10-Kommission soll die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses wahren.

(Bild: Mike Macke, CC BY 2.0)

Lesezeit: 2 Min.

Der Streit um den Einblick in die Listen mit den inkriminierenden NSA-Selektoren für die BND-Überwachung hat nun offenbar erste handfeste Konsequenzen. Wie die Tagesschau unter Berufung auf Informationen des ARD-Hauptstadtstudios berichtet, hat die G 10-Kommission ihre Drohung wahr gemacht und am gestrigen Mittwoch zwei Überwachungsanträge des Bundesnachrichtendienstes abgelehnt. Damit habe das unabhängige Gremium die Forderung nach Einblick in die Listen unterstreichen wollen. Darin sind Suchbegriffe gesammelt, die der BND von der NSA erhalten hat und die sich gegen deutsche beziehungsweise europäische Interessen richteten.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Die G 10-Kommission ist dafür zuständig, Überwachungsmaßnahmen der Geheimdienste zu bewilligen, wenn davon potenziell auch Deutsche betroffen sind. Der Name geht auf Artikel 10 des Grundgesetzes zurück, in dem das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis festgeschrieben ist. Wessen Grundrechte davon alles geschützt sind, ist teilweise umstritten, sicher ist aber, dass der Artikel für Bundesbürger gilt. Dass er eingehalten wird, soll die unabhängige Kommission sicherstellen. Wie der NSA-Untersuchungsausschuss und das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags fordern die geheim tagenden Mitglieder deswegen gegenwärtig Einblick in die Selektorenlisten. Das Kanzleramt hat dies bislang verweigert und ersucht nach eigenen Angaben in den USA um eine Erlaubnis für die Freigabe.

Diese angeblichen Verhandlungen um eine partielle Freigabe der Listen – es geht lediglich um eine Weitergabe an parlamentarische Kontrolleure, nicht die Öffentlichkeit – sorgt nun also immer mehr für Verärgerung. Die Nicht-Genehmigung von Überwachungsmaßnahmen, eine bezieht sich angeblich auf illegalen Waffenexport, wäre aber die erste richtige Reaktion. Angedroht wurden von verschiedenen Seiten auch bereits juristische Schritte. Das Kanzleramt hat aber immer wieder auf die Gespräche mit den USA verwiesen. An deren Erfolgsaussichten sind aber nicht nur wegen der enthüllten Täuschungen in Bezug auf die Gespräche zum sogenannten No-Spy-Abkommen Zweifel erlaubt. (mho)