Wirtschaftsministerium will den kleinen Lauschangriff deutlich vergrößern

Nach einem Entwurf für die neue Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) würden sämtliche TK-Kennungen abhörbar -- von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern bis zu ganzen Funkzellen.

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Der dreijährige Streit um die aktuelle Version der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) steckt den betroffenen TK-Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Datenschützern noch fest in allen Gliedern -- da legt das Bundeswirtschaftsministerium schon wieder kräftig Zündstoff nach. Laut einem neuen Entwurf für das umkämpfte Paragrafenwerk, der heise online vorliegt, sollen die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsanlagen nebst Internet-Providern künftig zum Abhören sämtlicher TK-Kennungen verdonnert werden. Das Spektrum würde demnach von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern anhand der IMEI (International Mobile Equipment Identity) bis zu kompletten Funkzellen oder WLAN-Hotpots reichen. Zudem will das Wirtschaftsministerium auf Betreiben des Justizressorts die Auslandsüberwachung ausweiten. Vom Bundesinnenministerium kam darüber hinaus die Anregung, auch gleich die Vorschriften zum präventiv-polizeilichen "kleinen" Lauschangriff der Länder in die TKÜV zu integrieren.

Die Tendenz der Inanspruchnahme von Privatunternehmen als Hilfssheriffs sowie die Aushöhlung des Datenschutzes der Telekommunikationsnutzer tritt schon seit langem zutage. Erst kürzlich äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar besorgt über die Tatsache, dass sich die Zahl der Lauschanordnungen allein im Zeitraum von 2002 bis 2003 von 21.874 weiter auf 24.441 erhöht hat. Dass der Hightech-Überwachungsstaat in einem fort ausgebaut und gar in der Zukunft potenziell auftauchende Lücken beim Abhören von vornherein vermeiden will, belegt jetzt der neue TKÜV-Entwurf. "Auch die überarbeitete geplante Verordnung bedeutet wieder viel an Ungemach, Mühen und Kosten für die betroffenen Unternehmen", erklärt Wolf Osthaus, Telekommunikationsexperte beim Branchenverband Bitkom. Kritik kommt auch vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM): Dessen Berliner Bürochef, Harald Geywitz, befürchtet eine "ungeheure Erweiterung der Verpflichtungen" durch die anstehende Einbeziehung selbst kommunaler Abhörregelungen.

Der Wunsch des Wirtschaftsministeriums, "den in einem schwierigen Abstimmungsprozess mit der Wirtschaft gefundenen Kompromiss zum Kreis der Verpflichteten unverändert zu lassen", wird sich daher wohl kaum erfüllen. Zwar sollen dem Entwurf nach weiterhin Betreiber öffentlicher Telefonanlagen mit weniger als 1000 Teilnehmern nicht auf eigene Kosten zum Vorhalten der teuren Abhörboxen gezwungen werden. Weniger schmecken dürfte allerdings vor allem Internet-Providern eine Änderung, wonach sämtliche Betreiber von Netzknoten, "die der Zusammenschaltung mit ausländischen Telekommunikationsnetzen dienen", die Lauschkisten zu installieren haben. Denn darunter fällt im internationalen Internet praktisch jeder Anbieter.

Auch das Versprechen aus Berlin, die TKÜV "so technikneutral wie möglich zu halten", liest sich im konkreten Entwurfstext bedrohlich. So werden unter die neue Kerngröße der "zu überwachenden Kennung" erstmals nicht nur Rufnummern oder damit "funktional vergleichbare" technische Erkennungszeichen gefasst. Dazu kommen "sonstige technische Merkmale", die der begehrten Telekommunikation oder einem entsprechenden "Übertragungsweg" zugeordnet sind. Eine besondere Brisanz erhält der Paragraf durch eine Folgeverpflichtung, der zu Folge der Lauschangriff "auf Grund jeder Kennung" möglich sein muss, "die bei der technischen Abwicklung der Telekommunikation in seiner Telekommunikationsanlage benutzt wird."

Auf welcher Basis abgehört werden soll, wäre demnach dem Ermessen der Richter und der ihnen zuarbeitenden Sicherheitsbehörden überlassen. Der von der Strafprozessordnung eigentlich geforderte Personenbezug einer Anordnung träte in den Hintergrund. "Mit den Neuregelungen wäre es etwa möglich, alle Funkzellen des Regierungsviertels auf einen Schlag abzuhören", wettert Hans-Joachim Otto, medienpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag. Seiner Meinung nach versucht die Bundesregierung mit dem Hervorholen der "alten Kamellen" erneut, "den Datenschutz auszuhebeln und die Wirtschaft mit neuen Kosten zu belasten".

Leidtragende aufgebohrter Bestimmungen sind unter anderem die Mobilfunker. Der Entwurf verlangt von den Netzbetreibern, dass sie Angaben zum Standort des Mobiltelefons eines Verdächtigen bald "mit der größtmöglichen Genauigkeit, die in dem das Mobilfunkgerät versorgenden Netz an diesem Standort zur Verfügung steht", liefern sollen. Bisher gaben sich die Lauscher mit der Funkzelle zufrieden, in der ein potenzieller Bösewicht eingebucht ist. Darüber hinaus gibt es im Mobilnetz temporär verfügbare Informationen, die sich theoretisch mit Hilfe komplexer Verfahren wie der Triangulation zur nahezu metergenauen Ortung einsetzen lassen würden. Bisher werden die erforderlichen Daten aber weder gespeichert, noch ausgewertet. Die Netzbetreiber fürchten den damit verbundenen organisatorischen und finanziellen Aufwand.

In die Bredouille bringt die Mobilfunker ferner die Überwachung der Telekommunikation im Ausland. Handys haben es an sich, dass Nutzer sie in fremde Länder mitnehmen. Dort können Gespräche in der Regel rein technisch aber nicht mitgezeichnet werden, wie es die Verordnung verlangt. Derlei Stolpersteine lassen die Anbieter in der Luft hängen. Aber auch hierzulande tätige internationale Carrier hätten besondere Lasten durch die neuen Auslandsregelungen zu tragen, fürchtet der VATM. Ähnlich wie der Bitkom sähen die Interessensvertreter der TK-Industrie es lieber, wenn die Regierung am Grundsatz der internationalen Rechtshilfe festhalten würde, statt die deutschen Behörden schleichend mit exterritorialen Befugnissen auszustatten und den Aufwand für die Anbieter zu erhöhen.

Angesichts all der detailreichen Vorschriften in einer 53-seitigen Verordnung, die eigentlich nur "Eckpunkte" der TK-Überwachung zu regeln vorgibt, vermissen die Branchenverbände formale Vorgaben für Lauschanordnungen, die immer häufiger per Fax und teils in kaum entzifferbarer Handschrift bei den privaten Abhördienstleistern eingehen. Auch schweigt sich der Entwurf aus zu den "angemessenen" Kostenerstattungen für konkrete Abhörmaßnahmen, die das der TKÜV übergeordnete Telekommunikationsgesetz (TKG) erstmals vorsieht. Dass dieses Mal der unionsdominierte Bundesrat neben dem Bundeskabinett die Lauschverordnung absegnen muss, wird das Finden einer auch von der Wirtschaft akzeptierten Lösung der Überwachungsfragen keineswegs leichter gestalten. (jk)