Apple vs. FBI: Apples Kehrtwende und Erfolg vor einem New Yorker Gericht

Mindestens 70 mal hat Apple der Regierung widerspruchslos geholfen, iPhones zu entsperren. Doch nun wehrt sich Apple. Und das zu Recht, hat ein Bundesrichter in New York entschieden.

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Apple v FBI: Apples Kehrtwende und Erfolg in New York

Apple Store im Big Apple auf der 5th Avenue

(Bild: MD111 CC-BY-SA 2.0)

Lesezeit: 5 Min.
Inhaltsverzeichnis

Apple kann nicht dazu gezwungen werden, verschlüsselte Daten Dritter für die Exekutive zu entsperren. Das hat ein US-Bundesbezirksgerichts in New York am Montag entschieden. Und dabei hatten die New Yorker Ermittler wesentlich weniger Aufwand von Apple verlangt als im berühmten Fall des iPhones eines in San Bernardino erschossenen Attentäters. Im New Yorker Fall wäre nämlich keine neue Software erforderlich.

Apple vs. FBI: Streit über iPhone-Entsperrung

Zwar ist die New Yorker Entscheidung nicht bindend für andere Gerichte; sie ist aber dennoch ein über den Einzelfall hinausgehender Rückschlag für die Regierung. Deren Vertreter in New York dürften von Apples Weigerung überrascht gewesen sein und richtiggehend wütend reagiert haben. Aus den Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Apple in mindestens 70 Verfahren vor Bundesgerichten widerstandslos Entschlüsselungsanordnungen nach dem Gesetz AWA (All Writs Act) hingenommen und umgesetzt hat.

Auch in dem New Yorker Verfahren hat Apple monatelang bewusst vermieden, sich überhaupt auf Rechtsfragen einzulassen. Die Firma hatte im Herbst sogar gemeinsam mit den Ermittlern einen Entwurf für die richterliche Anordnung ausgearbeitet. Erst am 12. Februar begann Apple plötzlich, sich zur Wehr zu setzen.

Offenbar wird die Neugier der Ermittler laufend größer, und es gibt immer mehr Anträge auf Apples Entsperrdienste. Mindestens zwölf weitere Verfahren sind seit dem 8. Oktober 2015 auf föderaler Ebene eingeleitet worden, wobei es um mindestens 15 iPhones geht. Das dürfte dem Konzern zu bunt geworden sein. Auch Imagesorgen könnten den Kurswechsel Apples beeinflusst haben, was der Richter als legitimes Interesse eines privaten Unternehmens beschreibt.

Richter (Magistrate Judge) James Orenstein überrascht mit der Ausführlichkeit und Fundiertheit seiner Entscheidung. Auf 50 Seiten arbeitet er sich durch Präzedenzfälle, verfassungsrechtliche Fragen und die Geschichte des 1789 aus dem britischen Recht übernommenen AWA und anderer einschlägiger Gesetze. Er kommt zu dem Schluss, dass der Antrag der Regierung nicht den Bedingungen des AWA entspricht. Die Auslegung der Regierung führe zu absurden Ergebnissen und sei wohl verfassungswidrig.

Der All Writs Act wurde 1789 als Teil des Judiciary Act eingeführt. Dieser bildet gemeinsam mit Unabhängigkeitserklärung und Verfassung die Gründungsdokumente der USA.

Der AWA gibt Gerichten verkürzt gesagt die Möglichkeit, Verfügungen zu erlassen, zu denen sie zwar ausdrücklich befugt sind, für deren Erlass es aber keine einschlägigen Vorschriften gibt. Es ist eine Kann-Bestimmung: Antragsteller haben nie einen Rechtsanspruch auf AWA-Verfügungen. Das Gericht sieht sich aber gar nicht dazu befugt, Apple zur Dienstleistung zu zwingen. Denn eine der Voraussetzungen ist, dass die Verfügung "im Einklang mit den Anwendungen und Prinzipien des Rechts" steht.

Und genau das sei nicht gegeben. Denn der Gesetzgeber habe sich wiederholt mit dem exakten Thema befasst und sich stets dagegen entschieden, den Ermittlern die nun geforderten Befugnisse zu gewähren. Teilweise habe er der Regierung die nun erhobene Forderung sogar ausdrücklich untersagt. Dieses Verbot hält die Regierung für nicht einschlägig. Und sie meint, der AWA erlaube alles, was der Gesetzgeber nicht ausdrücklich verboten habe. Doch das führt aus Sicht des Richters zu absurden Ergebnissen, untergräbt die Gewaltentrennung und ist eine nicht verfassungskonforme Auslegung.

Zusätzlich hat der Richter eine Fleißaufgabe gemacht und fügt damit der Regierung eine doppelte Niederlage zu: Im hypothetischen Fall, dass das Gericht grundsätzlich die Kompetenz zu der gewünschten Verfügung hätte, könne diese dennoch nicht erteilt werden. Denn die vielen Anträge auf Apples Zuarbeit, und die Auswirkungen auf Apples Ansehen, wären eine unzumutbare Belastung für das ansonsten unbeteiligte Unternehmen.

Folge man der Argumentation der Regierung könnten auch Arzneimittelhersteller dazu gezwungen werden, Gift für die Hinrichtung von Menschen zu liefern. Dieses Argument des Richters konnten die Regierungsanwälte im Verfahren nicht entkräften.

Darüber hinaus stellt Orenstein fest, dass die Antragsteller nicht dargelegt haben, dass Apples Hilfe überhaupt erforderlich ist. In anderen Verfahren hätten Regierungszeugen nämlich behauptet, iPhones mit älteren iOS-Versionen durchaus knacken zu können. Überdies stehe Apple mit dem zu Grunde liegenden Fall gar nicht in Verbindung.

Hände weg von Metamphetamin. Es ruiniert die Gesundheit und macht schnell süchtig.

Im New Yorker Verfahren geht es um ein im Juni 2014 beschlagnahmtes iPhone 5S mit iOS 7. Es gehörte einem Verdächtigen, der sich inzwischen des Metamphetamin-Schmuggels schuldig bekannt hat. Die Ermittler ließen das Gerät zunächst 13 Monate lang liegen. Dann beantragten sie einen Durchsuchungsbefehl, entsperrten das Gerät, und lasen Daten aus, darunter das Verbindungslog. Bestimmte Daten sind aber verschlüsselt, und der frühere Inhaber will sich nicht mehr an das Passwort erinnern können. Apple könnte die Daten offenbar auslesen, möchte aber nicht (mehr).

Im Unterschied dazu ist das iPhone aus San Bernardino komplett verschlüsselt und läuft unter iOS 9, das bessere Sicherheitsvorkehrungen aufweist. Apple kann diese derzeit nicht knacken. Es müsste dafür eine neue Version von iOS 9 schreiben, signieren und installieren. Sollte aber schon die einfachere Aufgabe aus New York unzumutbar sein, könnte Apple nicht zur der viel aufwändigeren Arbeit der Unterminierung von iOS 9 gezwungen werden.

Das New Yorker Verfahren wird vor dem US District Court, Eastern District of New York, unter der Aktenzahl 15-MC-1902 (JO) geführt. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist möglich.

Die #heiseshow beschäftigte sich in ihrer Sendung vom Donnerstag vergangener Woche mit den Themen Apple vs. FBI und den Crypto Wars 3.0 sowie dem Bundestrojaner:

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(ds)