EU-Netzneutralität: Provider wollen Nutzer für "Spezialdienste" zur Kasse bitten

Ab sofort gelten die umstrittenen neuen EU-Regeln fürs "offene Internet". Schon betonen Zugangsanbieter, dass Diensteanbieter und Intensiv-Nutzer den Breitbandausbau über nun zulässige "Überholspuren" mitfinanzieren sollten.

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Serverschrank
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Am heutigen Samstag werden neben neuen Roaming-Regeln die Vorgaben aus der lange umkämpften EU-Verordnung für ein "offenes Internet" wirksam. Der halbgare Brüsseler Kompromiss zur Netzneutralität öffnet Telekommunikationsanbietern große Hintertüren für ein Zwei-Klassen-Netz. Provider dürfen etwa von jetzt an ominöse Spezialdienste jenseits des klassischen Internets anbieten. Weitgehend offen gelassen hat der Gesetzgeber Schlüsselfragen, inwieweit Netzwerkmanagement oder "Zero Rating" zulässig sein sollen. Es geht also etwa darum, ob bestimmte Transfers nicht auf das in einen Mobiltarif eingeschlossene Datenvolumen angerechnet werden müssen.

Pünktlich zum Wirksamwerden der neuen europäischen Bestimmungen hat der eco-Verband der Internetwirtschaft ein "Debattenpapier" zur Netzneutralität veröffentlicht. Die Provider-Lobby bekennt sich darin grundsätzlich zum "Best-Effort-Prinzip", demzufolge alle Datenpakete unabhängig von Inhalt, Anwendung, Herkunft und Ziel gleichwertig behandelt und schnellstmöglich von A nach B gelangen sollen. Dieses in der Verordnung festgeschriebene Verfahren bezeichnet eco-Vorstand Oliver Süme als "Grundvoraussetzung für ein offenes und diskriminierungsfreies Internet".

Parallel "müssen wir bei der dynamischen Entwicklung der Netze auch die zeitkritischen oder bandbreitenintensiven Dienste im Blick behalten und nach interessengerechten Lösungen suchen", unterstreicht der Providervertreter aber. Netzbetreiber forderten mehr regulatorischen Spielraum, heißt es dazu in dem Papier, um die wachsenden Datenströme "optimal zu organisieren und bestimmte Inhalte gegebenenfalls über Priorisierungen und kostenpflichtige Spezialdienste schneller als andere übermitteln zu dürfen".

Über solche zusätzlich zur monatlichen Providergebühr mautpflichtigen "Überholspuren" sollten sich auch Diensteanbieter, die für kommerzielle Angebote wie Videoplattformen, Games oder Streaming hohe Bandbreiten beanspruchen, sowie "Intensiv-Nutzer an der Finanzierung des Breitbandausbaus beteiligen", schreibt der eco. Den genauen Rahmen dazu müsse aber noch das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) abstecken, das die Verordnung bis Ende August mit Leben füllen soll.

Je präziser "qualitätsgesicherte" Spezialdienste definiert und vom restlichen Internet abgegrenzt würden, desto höher seien "die Chancen für gleichberechtigte Netzneutralität", meint der eco. Dies sei auch für die vielen Startups und "innovativen Geschäftsmodelle" wichtig, die den Internet-Markt mit neuen Impulsen zu bereichern suchten. Aus Sicht des Verbands ist zudem noch nicht hinreichend geklärt, wie mögliche Verstöße gegen die Netzneutralität ermittelt und wie gegen sie vorgegangen werden soll. Auch im Sinne der Verbraucher sei unabdingbar, dass die nationalen Regulierungsbehörden wie die Bundesnetzagentur hier und rund um das zulässige "angemessene Verkehrsmanagement" durch "verbindliche Leitlinien" mehr Klarheit schafften.

Im Herbst hatte sich Tim Höttges, Chef der Deutschen Telekom, kurz nach dem Beschluss der EU-Verordnung in die Nesseln gesetzt mit seinem "Angebot" an Startups, "ein paar Prozent" für die Nutzung der Netzinfrastruktur zu zahlen. Spezialdienste, die kleinere Firmen im Wettbewerb mit großen Plattformen im Netz benötigten, könne die Telekom im Gegenzug für eine kleine Umsatzbeteiligung bereitstellen. Netzpolitiker hielten dagegen, dass eine solche Initiative nicht vom EU-Recht gedeckt sei. Bei gängigen Online-Anwendungen wie Videokonferenzen, Streaming oder Spielen, auf die Höttges mit abziele, handle es sich nicht um Spezialdienste. (vbr)