Privacy Shield: Noch kein grünes Licht für Safe-Harbor-Nachfolger

Das Gremium, das mit über die Angemessenheit der Datenschutzbestimmungen in den USA entscheidet, hat das geplante Nachfolgeabkommen für "Safe Harbor" noch nicht befürwortet.

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TTIP, TISA, Freihandelsabkommen, Europa, USA
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Der EU-Kommission fällt es weiter schwer, sich den nötigen Rückhalt für den geplanten "Datenschutzschild" zwischen den USA und der EU zu besorgen. Am Donnerstag sollte eigentlich der EU-Ausschuss grünes Licht geben, der laut der bisherigen Regelung darüber entscheidet, ob das Datenschutzniveau in Drittländern ausreichend ist. Die Vertreter der Mitgliedstaaten im Ausschuss konnten sich aber nicht auf eine Freigabe einigen, wie Ars Technica berichtet.

Das Zögern des "Artikel-31"-Ausschusses ist brisant für die Kommission, da die Regierungsvertreter mit darüber entscheiden, ob das Datenschutzniveau in den USA aufgrund der dortigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften dem europäischen vergleichbar ist. Mit diesem Angemessenheitsbeschluss steht und fällt der geplante "Privacy Shield". Nur auf dieser Basis dürften Firmen personenbezogene Daten ohne weiteren Schutz in die Vereinigten Staaten übermitteln.

Zwar leitet ein Kommissionsvertreter den Ausschuss, er hat darin aber kein Stimmrecht. Sollte das Gremium den Vorschlag für die Datenschutzübereinkunft nicht mittragen, müsste Brüssel nachbessern oder Einspruch gegen das Votum erheben. Noch heißt es in Kommissionskreisen dem Bericht zufolge aber, dass die Arbeit an der Angemessenheitsentscheidung gut vorankomme. Man rechne mit dem Plazet des Ausschusses bis spätestens Anfang Juni.

Neben der Position des Ausschusses sollte die Kommission die europäischen Datenschutzbeauftragten berücksichtigen, bevor sie die Rechtsbestimmungen in den USA endgültig bewertet. Die Datenschützer haben im April umfangreichen Korrekturbedarf am Privacy Shield angemeldet. Sie beklagen etwa, dass der Schutzschild die Massenüberwachung von US-Geheimdiensten wie der NSA nicht umfasse. Die Kommission müsse nachverhandeln, damit der Vertrag nicht wie sein Vorgänger vor dem Europäischen Gerichtshof scheitere.

Sollte die Kommission trotz der Widerstände der Experten und Diplomaten das Datenschutzniveau in den USA ohne weitere Zusicherungen oder gar Rechtsänderungen als ausreichend bewerten, dürfte es ihr kaum gelingen, den Entwurf durch das EU-Parlament zu bringen. Zu den Kritikern der Initiative zählen auch Bürgerrechtler und Verbraucherschützer. Sie bemängeln etwa, dass Grundregeln zur Einwilligung, Zweckbindung und Datensparsamkeit auf beiden Seiten des Atlantiks gleichwertig sein müssten, was nicht gewährleistet werde. (vbr)