Aufbereitetes iPhone als Austauschgerät: Sammelklage gegen Apple zugelassen

Im Rahmen der AppleCare-Versicherung speise Apple die Kunden mit wiederaufbereiteten Rückläufern statt iPhone-Neuware ab, monieren die Kläger.

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Defektes iPhone

(Bild: dpa, Jens Kalaene)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Apple ist mit dem Versuch gescheitert, eine Klage über wiederaufbereitete iPhone-Austauschgeräte für nichtig erklären zu lassen. Der zuständige Richter lehnte Apples Antrag nun ab und ließ die vor zwei Jahren eingereichte Klage zugleich als Sammelklage zu, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, die die Kanzlei der Kläger veröffentlich hat (Aktenzeichen 3:16-cv-04067-WHO am United States District Court, Northern District of California).

Die Kläger werfen dem Konzern vor, im Rahmen der Zusatzversicherung AppleCare und AppleCare+ Kunden mit generalüberholten Geräten – sogenannte Refurbished-Geräte – abzuspeisen, statt wie vertraglich vereinbart ein iPhone herauszugeben, das "einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht". Das sei mit einem aufbereiteten iPhone nicht möglich, da in diesem gebrauchte und damit weniger zuverlässige Teile stecken, heißt es in der Klage.

In vielen Fällen tauscht Apple Geräte im Garantiefall sowie bei Inanspruchnahme von AppleCare gleich vor Ort aus, gewöhnlich erhalten Kunden dann ein identisches Modell in einer Refurbished-Variante. Dabei handele es sich im Rahmen der teuren Zusatzversicherung AppleCare+ aber um einen Vertragsbruch, monieren die Kläger – und fordern, stattdessen im Austauschfall ein Neugerät zu erhalten. Die Sammelklage will eine Entschädigung von Apple einklagen, betroffene Kunden in den USA sollen zudem den vollen Kaufpreis für ein defektes Gerät erstattet bekommen. Auch ein Verbot für die Ausgabe von Refurbished-Geräten an AppleCare+-Käufer wird angestrebt.

AppleCare+ bietet Apple als Zusatzversicherung an, die bis zu zwei eigenverschuldete Schäden innerhalb von zwei Jahren gegen Zahlung einer Selbstbeteiligung ersetzt. Für das iPhone 11 Pro kostet die Apple-Versicherung zum Beispiel knapp 230 Euro. In den USA hat das Unternehmen damit begonnen, diese auch im Abo anzubieten – zu monatlich zu begleichenden Beträgen.

In den Niederlanden hat ein Gericht im Jahr 2016 einer Klägerin recht gegeben, die ebenfalls ein neues iPhone als Ersatzgerät forderte, hier handelte es sich allerdings um einen im Rahmen von Apples einjähriger Garantie abgedeckten Schaden.

(lbe)