Lex Apple Pay: Bundestag bestimmt offene Schnittstellen für Bezahldienste

Technische Dienstleister wie Apple müssen künftig ihre Datenschnittstelle zu Zahlungsservices öffnen, hat das Parlament beschlossen.

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Lex Apple Pay: Bundestag eicht IT-Firmen auf offene Schnittstellen für Bezahldienste

(Bild: Shutterstock/Pressmaster)

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Der Bundestag drängt auf mehr Wettbewerb bei Zahlungsdiensten wie Mobile Payment. Laut einem am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedeten Gesetzentwurf soll ein Unternehmen, das durch technische Infrastrukturleistungen zum "Erbringen von Zahlungsdiensten" oder "dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts" im Inland beiträgt, auf Anfrage etwa einer Bank sowie anderer Finanzinstitute verpflichtet werden, seine einschlägigen Services "gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen zur Verfügung zu stellen".

Die Offerte muss laut dem Beschluss so ausgestaltet sein, dass die anfragende Firma ihre eigenen Dienste "ungehindert erbringen oder betreiben kann". Ausgenommen werden Unternehmen, deren technische Infrastrukturleistungen von weniger als zehn Zahlungsdienstleistern oder E-Geld-Emittenten in Anspruch genommen werden oder die weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer haben.

Schwarz-Rot hat diese Reform des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes über einen kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag aus dem Finanzausschuss zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für verschärfte Geldwäscheauflagen angestoßen. Sie zielt erkennbar vor allem auf Apple Pay. Dabei handelt es sich um den derzeit einzigen kontaktlosen Bezahldienst, den der kalifornische Konzern auf dem iPhone zulässt. Andere Finanzdienstleister erhalten keinen Zugriff auf den im iPhone verbauten NFC-Chip, über den drahtlos Transaktionsdaten direkt am Kassenterminal übertragen werden können.

Auch andere einschlägige App-Anbieter würden die NFC-Schnittstelle von Apple gerne nutzen. Die deutschen Sparkassen fordern schon seit Jahren, sie für Dritte zu öffnen, wie dies Google bei Android-Smartphones bereits vorgemacht hat. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat Apple Pay daher bereits in den Blick genommen. Zuletzt entschied sich der Bankenverbund mehr oder weniger notgedrungen dafür, selbst bei Apple Pay mitzumachen und die Konditionen der Kalifornier zu akzeptieren.

Apple versuchte angesichts des Änderungsantrags der Koalition rasch und massiv gegenzusteuern. Zunächst hätten sich Lobbyisten des Konzerns im Kanzleramt beschwert, war im Parlament zu hören. Sogar US-Botschafter Richard Grenell soll sich eingeschaltet haben, was vielen Abgeordneten übel aufstieß.

Mittlerweile erklärte der Konzern: "Wir sind überrascht, wie plötzlich dieses Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wurde." Man befürchte, dass der Entwurf "die Nutzerfreundlichkeit bei Zahlungen verschlechtern und den Datenschutz und die Sicherheit von Finanzdaten gefährden könnte". Man habe "mit Tausenden Banken auf der Welt intensiv zusammengearbeitet, um Apple Pay zu dem reibungslosen und bequemen Zahlungs- und Wallet-System zu machen, das unsere Kunden von uns erwarten".

Die AfD war bei der abschließenden Lesung gegen das Paket. FDP, Linke und Grüne enthielten sich. Die Volksvertreter haben noch eine Hintertür für Apple offen gelassen, auf die sich das Unternehmen berufen dürfte. So werden IT-Dienstleister ausnahmsweise auch dann nicht verpflichtet, "wenn sachlich gerechtfertigte Gründe für die Ablehnung der Zurverfügungstellung" von Diensten vorliegen. Dies sei etwa der Fall, wenn "die Sicherheit und Integrität der technischen Infrastrukturleistungen" gefährdet werde. Was genau darunter zu verstehen ist, dürfte wohl erst gerichtlich geklärt werden können.