E-Government: Bundesregierung will elektronisches Ummelden ermöglichen

Das Bundeskabinett geht bei der Digitalisierung der Verwaltung weiter Trippelschritte und hat dafür eine Reform des Bundesmeldegesetzes befürwortet.

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Auf dem Bürgeramt braucht man vor allem Geduld.

(Bild: dpa, Wolfgang Kumm/dpa)

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Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Entwurf zur zweiten Änderung des Bundesmeldegesetzes auf den Weg gebracht. Bürgern soll es damit erstmals möglich werden, statt einer schriftlichen eine elektronische Meldebescheinigung zu beantragen und nach einem Wohnungsumzug eine Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch durchzuführen. Bislang ist das persönliche Erscheinen für das An- oder Ummelden einer Wohnung in der Regel Pflicht, wobei auch noch vergleichsweise knappe Fristen einzuhalten sind.

Den Bürgern soll es mit der geplanten Reform auch gestattet werden, ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abzurufen und für verschiedene Zwecke weiter zu nutzen, teilte das federführende Bundesinnenministerium mit. Der automatisierte Datenabruf für Behörden wird dem Vorhaben nach "effektiver" ausgestaltet werden. Die bundesweit abrufbaren Datenkataloge sollen dazu an die Bedürfnisse der berechtigten Stellen angepasst und mit Blick auf die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bundeseinheitlich festgelegt werden.

Der Bundestag hatte 2017 einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach die Polizei, Geheimdienste, Steuer- und Zollfahnder sowie Ordnungsbehörden Lichtbilder aus Personalausweis und Pass bei den Meldeämtern rund um die Uhr abfragen dürfen. Datenschützer kritisierten diesen Schritt als Big-Brother-Maßnahme. Die neue Initiative dürfte solche umstrittenen Zugriffe technisch weiter erleichtern.

Ferner will die Regierung melderechtliche Prozesse generell vereinfachen und "die Datenqualität sowie -verfügbarkeit" verbessern. Zudem sollen die nötigen Rechtsänderungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Meldewesen geschaffen werden. Laut dem OZG müssen alle "rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen" bis Ende 2022 auch online angeboten und über den Portalverbund zugänglich gemacht werden. Innenminister Horst Seehofer (CSU) wertete das Vorhaben, das Bundestag und Bundesrat noch passieren muss, als "weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer nutzerfreundlichen und modernen Verwaltung".

(vbr)