Bundestag beschließt Recht auf Ladepunkt und Glasfaser

Künftig kann ein einzelner Wohnungseigentümer den Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos oder eines Glasfaseranschluss auf eigene Kosten verlangen.

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Bundestag beschließt Recht auf Ladepunkt und Glasfaser

(Bild: Herr Loeffler / Shutterstock.com)

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Der Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf "zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes" verabschiedet. Wohnungseigentümer erhalten damit einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladesäule für ein Elektrofahrzeug oder eines Glasfaseranschlusses, wenn sie die Kosten dafür selbst tragen. Das Gleiche gilt für einen barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes.

Für die Regierungsinitiative, die das Parlament noch an einigen Punkten überarbeitete, stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie – aus der Opposition – die Grünen. Die AfD und die Linke waren dagegen, die FDP enthielt sich. Nach geltendem Recht bedarf jede bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums der Zustimmung aller Wohnungsinhaber, die durch die Maßnahme über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. Diese Hürde ist in größeren Gemeinschaften in der Praxis oft kaum zu überspringen.

Fortan kann die Eigentümerversammlung einige Baumaßnahmen in der Regel nicht mehr verwehren. Sie darf aber auf die Art der Durchführung Einfluss nehmen und etwa beschließen, dass die Gemeinschaft die nötigen Schritte organisiert, damit sie den Überblick über den baulichen Zustand der Wohnanlage behält.

Zusätzlich bekommt auch jeder Mieter einen Anspruch gegen den jeweiligen Vermieter, dass ihm bauliche Maßnahmen für eine Lademöglichkeit, zum Barriereabbau sowie zum Einbruchsschutz auf seine Kosten erlaubt werden. Von einem schnellen Internetanschluss ist hier aber keine Rede, obwohl sich auch der Bundesrat dafür stark gemacht hatte.

Die Initiative liefert so laut der Bundesregierung "auch einen wichtigen Beitrag für das Erreichen der Klimaziele". Der rechtliche leichtere Einbau von Ladepunkten sei unerlässlich, um die Elektromobilität nach vorn zu bringen. "Jetzt können wichtige Investitionen erfolgen, ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden", hieß es bei der SPD-Fraktion. "Wer schnell ist, kann beim Einbau einer E-Ladesäule oder Einbruchschutz auch noch von der Mehrwertsteuersenkung in diesem Jahr profitieren." Deshalb solle das Gesetz im November in Kraft treten.

"Mit dieser Novelle machen wir das angestaubte Wohnungseigentumsgesetz fit für die Zukunft", war von der CDU/CSU-Fraktion zu hören. Künftig unterlägen bauliche Veränderungen generell keiner Einstimmigkeit mehr, sondern einem Quorum von zwei Dritteln statt drei Vierteln. Die Grünen kritisierten, dass insgesamt der Aspekt des Klimaschutzes deutlich zu kurz komme. Man sehe die Eigentümer hier stärker in der Pflicht. Ein Entschließungsantrag der Fraktion fand keine Mehrheit.

Dass das Parlament "endlich ein Hindernis für den Durchbruch der Elektromobilität aus dem Weg" geräumt habe, begrüßte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Mehr als 80 Prozent der Ladevorgänge fänden zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Der gesicherte Zugang zu Lademöglichkeiten gehöre zu den wichtigsten Grundvoraussetzungen für den Kauf eines Elektrofahrzeugs. Auch andere bauliche Modernisierungen wie der Einbau effizienterer Heizungen oder einer Photovoltaik-Anlage sollten mit den neuen Bestimmungen einfacher möglich sein.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) unterstützte die Reform prinzipiell nachdrücklich. Er monierte aber, dass es kein eigenständiges Recht für Mieter gebe, sich einen Glasfaseranschluss legen zu lassen. Dieses wäre wichtig gewesen, um deutschlandweit den Breitbandausbau und die Digitalisierung voranzutreiben.

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(kbe)