App Store-Provision: Epic Games verliert erneut vor Gericht
Vor dem Gerichtsverfahren wollte Epic per einstweiliger Verfügung Fortnite zu seinen Bedingungen zurück in den App-Store bringen – das lehnte das Gericht ab.
Im Streit um die Provision, die Apple in seinem App Store für mobile Betriebssysteme sowohl für App- als auch für In-App-Käufe verlangt, hat Epic Games erneut einen Rückschlag erlitten. Epic wollte per einstweiliger Verfügung mit seinem Battle-Royal-Shooter Fortnite wieder zurück in den App Store, vor der für das kommende Jahr angesetzten Verhandlung – die Forderung Epics lehnte eine Bundesrichterin in Oakland/Kalifornien ab, berichtet Bloomberg.
Epic lehnt Treuhandkonto ab
In der Begründung erklärte die Richterin, dass Epic durch einen Verstoß gegen den Vertrag mit Apple von sich aus in die Lage gekommen sei und jederzeit zu Apples Bedingungen das Spiel im App Store wieder veröffentlichen könne. Das lehnt Epic seit Beginn der Auseinandersetzung ab und wirft Apple die Ausnutzung seiner Monopol-Stellung vor. Auch den Vorschlag der Richterin, die 30 Prozent Provision für Apple von allen InGame-Käufen bis zu einem Urteilsspruch im kommenden Jahr auf ein Treuhandkonto einzuzahlen, lehnte Epic ab.
Epic hatte mit einem Update des Spiels eine eigene Bezahl-Schnittstelle für InGame-Inhalte an Apples Provision vorbei veröffentlicht und ist daraufhin mit dem Battle-Royal-Shooter aus dem App-Store geflogen. Epic verlangt laut Bloomberg keinen Schadensersatz, sondern fordert die Öffnung des Apple-Ökosystems für "konkurrierende App-Distributoren und Zahlungssysteme". Epic selbst betreibt eine Plattform für PC-Spiele - den Epic Games Store – und verlangt eine Provision von zwölf Prozent.
Neuartige Geschäftspraktiken auf dem Technologiemarkt
Die Richterin Yvonne Gonzalez Rogers hielt weiter an ihrer früheren Entscheidung fest, dass Apple die Unreal Engine, die auch von anderen Anbietern genutzt wird, nicht aus dem App Store aussperren darf. Die Unreal Engine sei nicht Teil des Kartellrecht-Streits, lautet ihre Begründung. Sie sei aufgrund der Umstände bezüglich des Wettbewerbs auf digitalen Marktplätzen nicht bereit, zugunsten einer der beiden Seiten zu entscheiden, berichtet Bloomberg weiter.
"Die Angelegenheit wirft Fragen an den Grenzen des Kartellrechts der Vereinigten Staaten auf", sagte Rogers. "Die in diesem Rechtsstreit aufgeworfenen Fragen und Probleme betreffen neuartige und innovative Geschäftspraktiken auf dem Technologiemarkt, die bisher nicht Gegenstand von Kartellrechtsstreitigkeiten waren."
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(bme)